Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/020
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Auf Anstehen der Gemeinde Niederramstadt ist derselben unterm 23. v. M. gestattet worden, Behufs der Zinsen ihrer Kriegsschulden Einen Kreuzer 3 pf. auf den Gulden extraordinäres Landsteuerkapital Lit. b. in dem Umfange ihrer Gemarkung zu erheben.
- Darmstadt den 16. Juli 1819.
Bigeleben. Siebert.
Nach hohem Regierungs-Reskripte vom 22ten May 1819. ad N. R. 5304 sollen zu Bestreitung der Amtskosten von den Jahren 1818 und 1819. 869 fl. 10 ¼ kr. einschließlich der Erheb- und Register-Fertigungs-Gebühren nach dem Steuerfuß eingebracht werden. Hiezu kommt auf einen Gulden Ortssteuer-Kapital ein Beitrag von
- 1,454 pf. in der 1ten Abtheilung und
1,412 pf. in der 3ten und 4ten Abtheilung.
- 1,454 pf. in der 1ten Abtheilung und
welches den Steuerpflichtigen zur Nachricht bekannt gemacht wird.
- Steinheim den 15ten Juli 1819.
Gros.
Nach der Verordnung Großherzoglicher Regierung d. d. 5ten Juny 1819. ad N. R. 5866. sollen die Armirungskosten des 2ten Bataillons des Landwehr-Regiments No. 8. im Bataillons-Bezirke, wozu die Orte
- Lengfeld,
Hering,
Sembd,
Groszimmern
- Lengfeld,
gehören, in zwei Zielen nach dem Steuerfuße Lit. B. erhoben , und an die Haupt-Landwehrkasse abgeliefert werden; und kommt hiernach für das erste auf Martini dieses Jahrs fällige Ziel auf den Gulden Landsteuer-Kapital 0,81711 pf.
- Welches hiermit verordnungsmäßig bekannt gemacht wird.
- Umstadt den 15ten July 1819.
Martin.