Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/347
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Indessen sprechen andere Zeugen vom Jahre 1667 nur von einem heimlichen Exercitium der Reformirten, das dann und wann 1624 in Otzenrath Nachts abgehalten worden. Stophel Otten sagt, als Herr Gördt (Kaumanns) 1624 nach Otzenrath gekommen, sei er mit seiner jetzigen Hausfrau von Gördt getraut worden; damals habe er eine Magd reformirter Religion gehabt, welche des Nachts drei Mal vom Bett aufgestanden und heimlich sich zur Predigt in die alte Schmitt begeben, Zeuge habe das Gördten, seinem Pastor, angezeigt, worauf dieser sofort hingegangen und die Predigt gestört habe.
Wegen desselben Factum war auch später ein Mal Klage gegen den Pastor Bierwirtz von Keyenberg geführt worden. Er schreibt an den Vogt: "Ewer Liebden seye dienstlichen Dank vor Communication desjenigen, was von Seiten eines der Reformirten Predigers in der Scheune zu Otzenrath über meine Person quaerulirt worden. Wenn nun Ihrer Durchlaucht gnädig befehl bezwecket, Erkundigung und Information einzuziehn, ob ich den Prediger in der Scheune zu Otzenrath unter seiner Predigt öffentlich Lügen geheißen, concedo per totum. E. L. wollen in der Registratur durchsehen lassen, worin zu finden sein wird, daß im Jahre 1623 und 24 eine fürstliche Commission ertheilt, Inhalts: weil die Reformirten mit ihrem Exercitium nimmermehr in quieta possessione gewesen, denselben das Predigen bei starker poen zu verbieten. Wenn nun diesem fürstlichen befel eine geraume Zeit von Jahren Gehorsam parirt worden, folgends selbe gesucht bei Nächten und Unzeiten in scheunen und ställen sich wiedrum einzuschleichen, so hab mich verpflichtet gehalten, solches pro posse zu verhindern. Ob nun wohl vor Jahreszeit ein Prediger in einer Scheune zu Otzerath eine lichpredig gegen meinen ausdrücklichen Willen und bei frischer Intimation Fürstlichen befeles und das gleich vor der österlichen Zeit, so hat derselbe indiscrete herausgefahren in Meinung . . . die Catholische der Leich damit in Confusion zu bringen, sprechendt, es wäre in der h. Schrift die priesterliche Beicht nit beweißlich zu finden, oder von werden zu halten, da dieses nun ausdrücklich gegen die helle und liebe Wahrheit . . . also habe Ihnen mit lügen strafen müssen. Und dieweilen die Reformirten anders nicht als possessionem furtivam haben, so bitte demüthigst vermög uralten befehlen Ihnen das Exercitium mit starker Hand zu verbieten. Also aus vorigem sattsam abzunehmen, daß der prediger causa causat ist.[1]
1668 hatte Otzenrath noch keinen eigenen Prediger. "Weil der Pastor zu Otzerath gemeldet, daß die dasigen Religionsverwandten einen
- ↑ Das Schriftstück ohne Datum, so wie auch die Bescheinigung der Scheffen von Wanlo und Otzenrath, ist überschrieben: "Obgenöthigten wahren Bericht und information Henrici Bierwirtz, Pastoris zu Keyenberg." Im Archive zu Otzenrath.