Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/252
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bis die Zeit ahn in einer schewnen, im Bendt geheische, mit mundtlichem singen sein ambt unturbirt exercirt undt biß demnach continuirt, neben dießem unterstehen sich gedachter Scriverius mit dessen beyflichtern einen Reformirten Schulmeistrn gegen daß altherkommen itzo alhier einzufüren, erfordert daher die notturft, daß vor allen Dingen alsolche schull abgeschafft, daneben auch vorgemelten Scriverio die wohnung alhir, weilen sich deren keiner bis dahin dessen angemaß, interdicirt undt das exercitium verbotten werde. Urkundlich haben wir diese unsere attestation neben dem jetzigen herrn pastoren Gotfriden Widdigh mit eigenen Händen unterschrieben.
Geben Juchen, den 12. May 1646. G. Wiggigh, Pastor. Peter Haan, Scheffen. Wilhelm Proff. Mathias Vlatten, Scheffen. Werner Vaßbender. Tonniß Coenen. Michel von der Hucke.
Pro copia mihi vero exhibito scriopto et subscriptto originali suo per omnia concordante scripsi et subscripsi. Ego Winandus Sylbach S. C. Mai. publicus et in cancellaria Düsseldorpiensi immatriculatus notarius.[1]
Nach dem Abzuge der Hessen 1648 scheint Scriverius sich in Jüchen nicht mehr aufgehalten zu haben.[2] 1650 bezeugen die Scheffen nochmals, daß das exercitium religionis sowohl Augsburger als Reformirter im Jahre 1624 als auch vorher bis auf diese Stund niemals im hiesigen Dorf oder Kirspel eine Kirche oder Kirchengüter inne gehabt, noch jetzo de presenti inne haben.
In demselben Jahre 1650 kauft die reformirte Gemeinde von Clais Strommenger und Gritgen Causen ein Erbe, wo das Predigthaus gebaut wurde. Kaiserliche Truppen, die durch Jüchen zogen, legten es 1673 in Asche.
Nachdem die Familie von Klaitz verdorben und Bontenbroich in den Besitz einer katholischen Herrschaft gelangt war, begann 1644 die protestantische Religionsübung zu Kelzenberg, damals zu Neukirchen gehörend. Bis 1676 waren Kelzenberg, Jüchen und Otzenrath zu einer Gemeinde vereinigt. Otzenrath trennte sich und Kelzenberg blieb bei Jüchen bis 1798, wo es selbständig wurde.
Es läßt sich denken, daß in gemischten Gemeinden zwischen den beiderseitigen Bekennern kein freundliches Verhältniß stattfinden konnte. Trotz des Religionsvergleichs vom Jahre 1672 zwischen dem Markgrafen von Churbrandenburg und dem Herzoge von Jülich, wonach die Augsburgischen