Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/251
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Peter Sylvius, der im Jahre 1630 sich heimlich zu Bontenbroich aufhielt und, wie Sergius, in den benachbarten Dörfern heimlich predigte.
1633 ist in den Visitations=Protokollen des Dechanten Crays von einem Prädicanten Albert Wimar die Rede, der bei seinen Functionen in Jüchen sich auf die Autorität des Amtmannes stützte. Damals waren daselbst fast sämmtliche Scheffen protestantisch. Daher kam es auch, daß die Anhänger gleichen Bekenntnisses auf dem katholischen Kirchhofe begraben wurden, worüber Pastor Müller sich beklagt. Das änderte sich aber bald. Der Herzog Wolfgang Wilhelm, dem 1631 die jülischen Lande zugefallen waren, erließ 1534 eine Verordnung, wodurch unter Strafe von 50 Goldgulden verboten wurde, eine protestantischen Prediger in seinem Hause aufzuhalten. Daher mußte Sylvius 1635 Bontenbroich verlassen und in's Geldrische ziehen. Von dieser Zeit an konnte sich weder zu Jüchen noch zu Bontenbroich ein Prediger aufhalten.
Erst 1644 ließ sich zu Jüchen ein Prediger nieder. Es war Wilhelm Scriver. Die Hessen, Schweden und Sachsen=Weimarer, alle geschworene Feinde der katholischen Religion, hielten damals das Land besetzt. Kein Wunder, daß sich jener Scriver ständig in Jüchen aufhalten konnte.
Der damalige Pastor Gottfried Widdigh berichtet darüber 1646 an den Dechanten des Christianität Berchem, wie folgt: Zu unterthänigster und schuldiger parotion Iher Dchlcht unseres gn. Landesfürsten und Herrn gn. befelch und darauf sub dato 3. Aprilis jüngsthin an und durch herrn Landt=Dechanten erfolgte requisition attestiren wir Vogt, scheffen und dieses Kirspels älteste einwohner, daß sowohl ab immemorabili tempore in undt daß unserer Pfarrkirchen hieselbsten durch die zeitliche pastores keine andere Lehr und Gottesdienst observiert, geprediget undt der Nachbarschaft vorgetragen worden, als die uhralte apostolische, allein seligmachende Römisch=Katholische religion. Es soll aber erstlichen einer, Sergius genannt, der Reformirten Religion zugethan, in dem Jahre 1615 herfur geben, welcher, nachdem die Kirch zu Gerath mit seinen adhaerenten selbigen Jahrs einthätlich eingenohmen, auch biß auff das Jahr 21 eingehabt und sich mit seinem Weib und Kindern auf einem dieser orts negst gelegenen adelichen Hauß Bontenbroich genannt, häußlich auffgehalten, unterweilen des nachs auch woll des dags in schewnen, und Haußmanns heusern haimbliche conventiones gehabt, so aber jederzeit durch fürstlichen befelch auf remonstration obgemelten h. Landtdechantes von abgelebten pastoribus Croschio et Müllerojederzeit abgeschafft und verbotten worden, bis endlich vor ungefehr zweyen Jahren bey diesen Hessischen Kriegstrubeln einer obgemelten Reformirten Religion ergeben Wilhelm Schriverius genannt, auß waß authoritate und befelch unwissendt, alhir im Dorff in dem Heuckingshof sich niedergeschlagen und verheyrathet, welcher