Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/129
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- Größe von im Ganzen 30 Quadratruthen zu 150 Thaler aus städtischen Mitteln. Die Frage wegen Mithineinziehung eines Theiles des Pfarrgartens und der hierfür seitens der Stadt zu leistenden Entschädigung wurde späterer Beschlußfassung vorenthalten.“
Der geehrte Stadtverordnete Herr Franoux wurde kraft dieses Beschlusses beauftragt, dieses Terrain mit dem verstorbenen Herrn Jacob Lennartz zu dem Preise von Thlr. 150 abzuschließen. Das der obige Beschluß nun nicht gleich ausgeführt und der Streifen des Lennartzschen Gartens nicht aus städtischen Mitteln bezahlt worden, daran trägt wahrlich der Kirchenvorstand nicht die Schuld und darf auch nicht aus dem Eigenthum der Kirchengemeinde St. Jacob bezahlt noch angehalten werden.
In Ew. Hochwohlgeboren geehrter Zuschrift vom 12. Juni 1877 führen Sie an, daß dem Stadtverordnetenbeschlusse vom 19. Aug. 1873 ein Beschluß des Finanzcomites, in welchem die Bezahlung des Kaufpreises aus den Mitteln des Kirchenbaufonds zur Bedingung gemacht, vorausgegangen, und glauben sich nun in Folge des Beschlusses des Finanzcomites berechtigt, das Lennartzsche Terrain aus unserm Kirchenbaufond bezahlen zu dürfen. Da jedoch die Stadtverordnetenversammlung einen ganz andern Beschluß gefaßt, als jenen des Finanzcomites, daß nämlich der Streifen des Lennartzschen Gartens aus städtischen Mitteln soll angekauft werden, so konnte auch die Königl. Regierung diesen letztern nur genehmigen und kann der Kirchenvorstand auch nur an diesen letztern als zu Recht bestehend festhalten.“
Weiter schreibt der Vorstand: „Bevor die Königl. Regierung die Genehmigung zu dem Beginne des Neubaues ertheilen wollte, mußte er die Mittel zum