Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/101
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Laurensberg zu den Kosten des Kirchenbaues hatten bis dato zu keinem Resultat geführt.
Diese Beitragspflicht, die unterm 28. April 1878 vom Kirchenvorstande auf Grund des Gesetzes vom 14. März 1845 und analog der Beihülfe der Stadt Aachen auf Mrk. 5518 festgestellt wurde, fand bei dem Gemeinderath von Laurensberg und bei der Königlichen Regierung in Aachen keine Genehmigung.
Die Königliche Regierung erkannte die gesetzliche Beitragspflicht der Gemeinde Laurensberg zu den Kosten des Kirchenbaues in soweit an, als die Gemeinde nach Abrechnung ihrer Schulden noch Vermögen besitze.
Der Gemeinderath von Laurensberg beschloß sodann in seiner Sitzung vom 16. April 1878 eine Beihülfe von Mrk. 3000 in 10 Jahresraten zu den Kosten des Kirchenbaues zu leisten. Dieser Beschluß erhielt auch die Genehmigung der Königlichen Regierung. Letztere empfahl dem Kirchenvorstande die Annahme des Laurensberger Gemeinderathsbeschlusses, und der Kirchenvorstand erklärte sich unterm 12. Mai 1878 für die Annahme der Beihülfe von Mrk. 3000 bereit.
Das zuletzt dem Kirchenvorstande von der städtischen Behörde angewiesene Steinmaterial ging auf die Neige und der Kirchenvorstand beantragte den Durchbruch der Stadtmauer in der Mühlengasse vis-à-vis dem Louisenhospital. Der Durchbruch und das aus demselben hervorgebrachte Steinmaterial wurde dem Kirchenvorstande vom Stadtrath unterm 28. April 1878 zum Zwecke des Kirchenbaues überwiesen.
{{NE]] Am 5. Mai 1878 entschloß sich der Kirchenvorstand, dem hiesigen Hofglasmaler Michael Schmitz die Glasmalerei der 9 Chorfenster und der 12 Fenster der Seitenschiffe zu übertragen.