Gerichtsamt
Die Kategorie der GOV-Objekte für die Archivorganisation bildet derzeit nicht alle zur Modellierung der Archivorganisation im GOV benötigten Objekttypen ab. Hintergrund ist hier die derzeitige Fokussierung des GOV-Teams auf die Modellierung der staatlichen und kirchlichen Organisation.
Bei Interesse, die Modellierung der Archivorganisation zu gestalten, ist eine Mitarbeit jederzeit willkommen. Um eine Koordination auf der Mailingliste zur GOV Entwicklung wird allerdings gebeten.
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Der Begriff
Das Gerichtsamt bezeichnet eine staatliche Verwaltungseinheit unterhalb der Amthauptmannschaften.
Einzelne Definitionen
Sachsen
Periode von 1855 bis 1873: Im Zuge der administrativen Umbauten und der Trennung von Justiz und Verwaltung im 19. Jahrhundert wurden in Sachsen Gerichtsamtsbezirke eingerichtet. Dr. Andreas Oettel [1] beschreibt dies wie folgt.
Im Jahre 1855 wurden die bisherigen Ämter (Amtsbezirke) aufgehoben und an ihrer Stelle Gerichtsamtsbezirke eingerichtet [19][2] [3]. Dahinter stehen die weitere Trennung von Justiz und allgemeiner Verwaltung auch auf der unteren Ebene sowie die Verstaatlichung des gesamten Gerichtswesens. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde aufgehoben. Das Rittergut verlor seine öffentlich-rechtlichen Befugnisse und wurde zum ausschließlichen Objekt des bürgerlichen Rechtes. Die Zahl der Amtshauptmannschaften blieb bei 14. Die Zuordnung einzelner Gerichtsamtsbezirke und Gemeinden wechselte aber wieder. Durch die Zuordnung des Gerichtsamtsbezirkes Nossen in die Meißner Kreisdirektion verschob sich die Grenze zwischen der Leipziger und der Meißner Kreisdirektion deutlich. Das Gerichtsamt Stolpen wurde aus der Amtshauptmannschaft Bautzen wieder in die Amtshauptmannschaft Pirna umgegliedert. Die Schönburgsche Rezessherrschaft wurde erst 1865 in Gerichtsamtsbezirke aufgeteilt. Die Gerichtsamtsbezirke waren auch maßgeblich für die Aufteilung Sachsens in Wahlbezirke für die Reichstags- und Landtagswahlen.
GOV-Objekttyp
228 - Gerichtsamt
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Gerichtsamt,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises) - Objekttyp 78
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Dr. Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert, S. 77 u. 78, http://www.statistik.sachsen.de/download/300_Voe-Zeitschrift/zeitschrift_2006_1.pdf
- ↑ Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend, vom 11. August 1855 (GVBI.KSN S.144ff.); Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend, vom 2. September 1856 (GVBI.KSN S. 243ff.)
- ↑ Dr. Andreas Oettel (vgl. Tabelle 4 Seite 78)