Hochstift

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Der Begriff

Unter dem Begriff Hochstift (Fürstbistum) versteht man u.a. das weltliche Territorium eines Bischofs, wie es bis 1803 im Heiligen Römischen Reich bestand, im Unterschied zum kirchlichen Territorium, dem Bistum bzw, der Diözese. Als Landesherr war der Bischof und damit das Hochstift reichsunmittelbar. [1] und [2]

In historischen Karten und manchen Texten und findet sich, abweichend von dieser Definition, häufig die Bezeichnung "Bistum" für das weltliche Territorium.

GOV-Objekttyp

183 - Hochstift - {deu=Hochstift}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Hochstift,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Siehe auch Bistum

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Haberkern, Eugen/Wallach,Joseph, Hilfswörterbuch für Historiker VI. Auflage, S.284
  2. Artikel Hochstift. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.