GOV-Daten Vorlage
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Diese Seite soll dazu dienen, mögliche Gliederungen/Gliederungspunkte zu diskutieren und einen einheitlichen Seitenaufbau zu gewährleisten.
Diskussionen auf der Liste und Änderungsvorschläge sind jederzeit willkommen.
Die Beschreibung des Zwecks des Abschnitts in dieser Vorlage sollte kursiv gesetzt werden, um von Formatierungsvorgaben unterscheidbar zu sein.
GenWiki & GOV
Verweis auf die Seiten im Genwiki und im GOV
Organisation
Beschreibung der Organisationseinheiten des Objekts
Historie der Strukturreformen
Rahmendaten der Geschichte des übergeordneten Objekts von Bedeutung für die Organisationsstruktur,
1. Januar 1900 bis 31. Juni 1950 als Beispiel für die Formatierung
- Gründung (inkl. Verweis auf Vorgängerobjekte)
- größere Strukturreformen
- Aufhebung/Beendigung (inkl. Verweis auf Nachfolgeobjekte)
Modellierung im GOV
Bei Durchsicht der polnischen Orte fällt auf, das einige Orte Postleitzahlen haben, ohne das Länderkennzeichen.So ist eine Verwechselung speziell für Ausländer mit dem Kölner Raum gegeben.Die fünfstellige PLZ sollte ohne Leertaste geschrieben werden.Es ist zu überlegen, ob nicht alle PLZ [also auch die deutschen] ein Länderkennzeichen bekommen sollten, um diese PLZ ohne Nachbearbeitung in .ged Systeme übernehmen zu können.Ein wesentlicher Vorteil bei GOV ist das Sortieren der Orte nach der PLZ, denn wer z.B. nach Neuhof sucht, weiss das zu schätzen. Nur ist diese Möglichkeit meist nicht bekannt und es müßte auffällig darauf hingewiesen werden.
Hier sind ebenfalls ein paar vorbereitete Zeilen zum Schriftbild hinterlegt:
<span style="color:#FF4500">ist</span> -- für Schlüsselwörter der Zeilen <span style="color:#FF4500">[[GOV/Objekttyp_XX|OBJEKTTYP]]</span> -- Für Objekttypen# <span style="color:#FF4500">PLZ</span> -- Eigenschaften <span style="color:#060">ab</span> -- Schlüsselwörter für Optionen (ab, bis, sagt) <span style="color:#FF4500">,</span> -- Zeilenende
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation
Hier sollten die Beziehungen zwischen den Objekten innerhalb der Organisation beschrieben werden. Insbesondere soll hierdurch sichergestellt werden, dass untergeordnete Organisationseinheiten einheitlich beschrieben werden. Das gilt insbesondere hinsichtlich Beziehungen zu übergeordneten Objekttypen und Abweichungen, wie zB bei kreisfreien Städten. Ebenfalls sollte hier auf Namenskonventionen (z.B. "Evangelische Kirchengemeinde Ort xy" und Ausnahmen hingewiesen werden.
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung
Beziehungen zu Gebäuden
Beziehungen zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehungen zu Archiven
GOV bietet unterschiedliche "Hierarchien": Politische, kirchliche und Archive. Die drei vorhergehenden Abschnitte Beziehungen zu . . . sollen die Beziehungen zu den jeweils anderen Objekthierarchien beschreiben und die Modellierung definieren. Dieses umfasst
- die inhaltliche Verknüpfung (Verbindung der separaten Hierarchien)
- Hinweise auf räumliche Verbindungen zu bestimmten übergeordneten Objekten
- die Grenzen zwischen evangelischen Landeskirchen und Bundesländern sind nicht immer identisch
- Archive könnten Archivgut ausserhalb ihres heute definierten Bereiches haben''
Rechtsquellen [1]
Die organisatorische Struktur von Staaten, Kirchen und Archiven werden durch Gesetze und Verordnungen bestimmt. In diesem Abschnitt sollen die für die Organisation bzw. Organisationsänderungen massgeblichen Gesetze aufgeführt werden.
- Um eine gesonderte und übersichtliche Darstellung sicherzustellen, sollten für Rechtsquellen gruppierte Fußnoten verwendet werden. Die Syntax von gruppierten Fußnoten wird hier beschrieben. Die Variable "Gruppenname" ist durch "RQ" zu ersetzen.
Bitte hier nur Dokumente zu größeren Änderungen, zB Kreisgebietsreformen, aufführen. Kleinere Gebietsbereinigungen, die zB zusätzlich in Amtsblättern beschriebeen sind ("Oberposemantuckel und Unterposemantuckel schliessen sich zusammen und heißen ab dem 1.1.2222 "Posemantuckel" "), brauchen hier nicht aufgeführt werden.
Stand der Bearbeitung
Hier sollten sich diejenigen eintragen, die sich um die Bearbeitung des GOV Objektes (oder Teilen davon) kümmern möchten. Dies sollte zur Erleichterung der Abstimmung dienen.
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!