GOV-Daten Republik Irland
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Organisation
Irland ist Republik.
Die Republik ist gegliedert in Provinzen.
Die Provinzen unterteilen sich in Grafschaften.
Historie der Strukturreformen
1801 Zusammenschluß mit dem Königreich Großbritannien zum Vereinigten Königreich Großbritanien und Irland.
1801 bis 1922 Teil des Vereinigten Königreiches Großbritanien und Irland.
1922 Bildung des Freistaates Irland (auch Südirland) und Nordirlands als britische Provinz.
1937 Bildung der Republik Irland
Modellierung im GOV
Religion
In Irland herrscht Religionsfreiheit.
Die vertretenen (Haupt-) Religionsgemeinschaften sind:
- römisch-katholische Kirche in Irland: rk
- Church of Ireland: anglikanisch
- presbyterianische Kirche: pr
Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Republik ->
Provinz ->
Grafschaft ->
Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation
Hier sollten die Beziehungen zwischen den Objekten innerhalb der Oganisation beschrieben werden. Insbesondere soll hierdurch sichergestellt werden, dass untergeordnete Organisationseinheiten einheitlich beschrieben werden. Das gilt insbesondere hinsichtlich Beziehungen zu übergeordneten Objekttypen und Abweichungen, wie zB bei kreisfreien Städten. Ebenfalls sollte hier auf Namenskonventionen (z.B. "Evangelische Kirchengemeinde Ort xy" und Ausnahmen hingewiesen werden.
Beziehung zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
GOV bietet unterschiedliche "Hierarchien": Politische, kirchliche und Archive. Die drei vorhergehenden Abschnitte Beziehungen zu . . . sollen die Beziehungen zu den jeweils anderen Objekthierarchien beschreiben und die Modellierung definieren. Dieses umfasst
- die inhaltliche Verknüpfung (Verbindung der separaten Hierarchien)
- Hinweise auf räumliche Verbindungen zu bestimmten übergeordneten Objekten
- die Grenzen zwischen evangelischen Landeskirchen und Bundesländern sind nicht immer identisch
- Archive könnten Archivgut ausserhalb ihres heute definierten Bereiches haben''
Rechtsquellen [1]
Die organisatorische Struktur von Staaten, Kirchen und Archiven werden durch Gesetze und Verordnungen bestimmt. In diesem Abschnitt sollen die für die Organisation bzw. Organisationsänderungen massgeblichen Gesetze aufgeführt werden.
- Um eine gesonderte und übersichtliche Darstellung sicherzustellen, sollten für Rechtsquellen gruppierte Fußnoten verwendet werden. Die Syntax von gruppierten Fußnoten wird hier beschrieben. Die Variable "Gruppenname" ist durch "RQ" zu ersetzen.
Bitte hier nur Dokumente zu größeren Änderungen, zB Kreisgebietsreformen, aufführen. Kleinere Gebietsbereinigungen, die zB zusätzlich in Amtsblättern beschriebeen sind ("Oberposemantuckel und Unterposemantuckel schliessen sich zusammen und heißen ab dem 1.1.2222 "Posemantuckel" "), brauchen hier nicht aufgeführt werden.
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!