GOV-Daten Evangelische Landeskirche Anhalts
GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen > GOV-Daten Evangelische Landeskirche Anhalts
Projekt GOV |
---|
hier: GOV-Daten Evangelische Landeskirche Anhalts |
GOV-Datenbankabfrage: Infoseiten zum Projekt: Datenerfassung: Kontakt:
Kategorien: |
GenWiki & GOV
Organisation
Die kleinste organisatorische Einheit der EKA ist die Kirchengemeinde gem. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 1
Die EKA ist eine unierte Kirche die aus lutherischen und reformierten Gemeinden hervorgegangen ist. Gem. VELA_1997[RQ 1] Präambel
Das Pfarramt steht für eine einzelne Kirchengemeinde oder für mehrere Kirchengemeinden. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 5
Der räumliche Bezirk des Pfarramts ist die Parochie. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 5
Verbinden sich Kirchengemeinden, die nicht demselben Pfarramt angehören, bilden sie einen Parochialverband. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 7, gem. VELA_2011[RQ 2] lautet der Name Gemeindeverband.
Die Kirchengemeinden gehören zu Kirchenkreisen. Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 35
Historie der Strukturreformen
Ca. 1878 Gründung der Anhaltinische Landeskirche
1945 Gründung der Evangelischen Kirche Anhalts
7. November 1960 Mitglied der Evangelischen Kirche der Union
1969-1991 Mitglied des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR
ab 27. Juni 1991 Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Kirchengemeinde
ist Kirchengemeinde, hat Konfession un, rf oder lu, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“, gehört zu Objekt-ID des „Kirchspiels“, heißt Kirchengemeinde “Kirchengemeindename“,
Kirchenkreis
ist Kirchenkreis, heißt Kirchenkreis „Kirchenkreisname“, gehört zu object_149498, (Objekt der Evangelischen Landeskirche Anhalts),
Pfarramt / Parochie
ist Kirchspiel, heißt Pfarramt „Pfarramtsname“,
Parochialverband /Gemeindeverband
Gem. VELA_1997[RQ 1] lautet der offizielle Name ‘‘Parochialverband‘‘; gem. VELA_2011[RQ 2] ‘‘Gemeindeverband‘‘.
ist Pfarrverband, (?) heißt „Pfarrverbandsname“,
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Für Details siehe
bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:
gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
Beziehungen zu Gebäuden
Kirche
ist Kirche, steht in Objekt-ID der „Siedlung“, (Ort, Dorf, Stadt (Siedlung)…) repräsentiert Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,
Beziehungen zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Verfassung der evangelischen Landeskirche Anhalts vom 14. August 1920 zuletzt geändert am 2. Dezember 1997 (VELA_1997). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
- ↑ 2,0 2,1 [Kirchenverfassung ELKA ] - Verfassung der Evangelischen Landeskirche Anhalts (VELA_2011). Vom 14.8.1920 (GVBl. Anhalt 1920, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchenverfassung vom 3.5.2011
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschließlich innerhalb dieses Artikels gültig!