Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/33

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Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)
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ist die Todesursache genannt in Usingen I und Wolfenhausen; „oft“, „häufig“ oder „sehr oft“ in Dienethal, Frucht, Maxsain, Neukirch, Rettert, Schadeck, Schupbach, Schweighausen, Wallau b. Biedenkopf, Wallau b. Wiesbaden. Mitunter finden sich diese Angaben regelmässig nur zeitweilig (Dörscheid) oder von einem gewissen Zeitpunkt an; so in Ballersbaoh seit 1750, Breitscheid 1796 bis 1817, Cramberg 1801 bis 1817, Driedorf I 1796 bis 1818, Hirschberg 1796 bis 1817, Idstein seit 1781, Liebenscheid seit 1796, Marienberg II 1800 bis 1820, Massenheim seit 1740, Neunkirchen 1798 bis 1817 und 1867 bis 1889, Oberneisen seit 1795, Oberwallmenach im 18. Jahrh., Seulberg seit 1783, Simmersbach 1789 bis 1807, Singhofen 1735 bis 1744, Westerburg 1810 bis 1817. Das Heer der Krankheiten, deren Bezeichnung oft sehr unbestimmt lautet, ist sehr gross. Es werden genannt „hitzige Brustkrankheit“, „Rotruhr“, „Entkräftung“ (Dörscheid), „Stopfung des Urins“, „Nervenfieber“, „Faulfiebe“, „Fluss“, „Stickfluss“, „Gichtfluss“, „Leibesfluss“, „Blattern“ (Griesheim), „Blattern“, „Nervenfieber“, „Auszehrung“, „Pochen“ (Langenschwalbach II), „im Kindbett“, „Kindtblattern“ (Nauheim), „Blattern“, „auszehrende Krankheitt“ (Niederbachheim), „Auszehrung“, „langwierige Gliederkrankheit“, „Darmgicht“, „Brustschwachheit“, „Wassersucht“, „Schlagfluss“, „bösartiges Nervenfieber“, „am weissen Friessel“, „Folgen des Wochenbettes“, „an zu früher Geburt“, „an Leibesschaden“, „Beinschaden“, „an schwerer Geburt“, „an hitziger Krankheit“, „Seitenstechen“, „Engbrüstigkeit“, „Alter“ (Oberneisen), „an den itzo grassierenden Blattern“, „an einem grassierenden hitzigen Faulfieber“ (Usingen II).

      Zuweilen finden sich auch noch andere Angaben. Im Hirschberger Kirchenbuch ist der Angabe des behandelnden Arztes eine besondere Rubrik gewidmet; auch in Marienberg II und Oberneisen wird die ärztliche Behandlung erwähnt. Charakteristisch ist eine Bemerkung im Westerburger Kirchenbuch, wonach der Kranke „ohne Arzt“ verstarb; die Hinzuziehung eines Arztes war also schon damals die Regel. Biographische Notizen über den Verstorbenen finden sich in Höchstenbach, Rückeroth und Seulberg. Der Leichentext ist in Nauheim (oft lateinisch), Simmersbach und Rückeroth häufig mitgeteilt.

      Die verstorbenen Kinder werden überall von Anfang an miteingetragen.[1] Man wird daraus schliessen dürfen, dass die Mitwirkung des Geistlichen bei Kinderbegräbnissen stets Sitte gewesen ist.

      Für die der Trauung vorhergehende Proklamation besteht in Maxsain von 1694 bis 1720 ein besonderes Register; in Schupbach ist für sie eine besondere Abteilung im Register eingerichtet. Holzhausen a. d. Haide hat für die Zeit von 1806 bis 1817 ein besonderes „Verlobungsbuch“. Mitunter finden sich im Trauregister die Aufgebote miteingetragen: „1594. 7. July sind aufgeheischet worden Hanss Best von Mammolshayn und Julie Hanss Mönchen Tochter von Nuwenhayn“ (Neuenhain). Bei von auswärts Hereinheiratenden


  1. Essershausen seit 1703, Maxsain seit 1694, Mensfelden seit 1749, Okriftel seit 1706.