Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/462
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Der Regierungsbezirk Aachen (1850) | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [461] |
Nächste Seite>>> [463] |
Datei:Ac regbez kaltenbach 1850.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
des Geschlechts von Reuland im Mannesstamm und die Herrschaft kam 1322 an den König Johann von Böhmen, Grafen von Luxemburg, welcher das Städtchen Reuland kaufte. König Wenzeslaus, Herzog von Luxemburg, verlieh seinem Erbkämmerer des Herzogthums, Edmund von Engelsdorf (1384), die Herrschaft Reuland als Lehen, daher auch über dem Thore des alten verfallenen Schlosses zwei Schlüssel in Stein gehauen zu sehen sind. Durch Edmund's Enkelin, Alverade, kam Reuland wieder an die Herren von Palant; ein Theil gelangte durch Heirath an Dietrich von Mylendonk. Nachher wurden die Grafen von Berghes Herren zu Reuland. Als Graf Ferdinand von Berghes 1736 starb , wurde die Herrschaft Reuland, wegen der vielen darauf haftenden Schulden, verkauft. Die Bürger von Reuland durften von dem im Walde Helpelt und Guirscheid gefällten Holze die Zweige nehmen. Dem Herrn von Reuland stand die Gerichtsbarkeit zu Reuland, Lascheid, Lommersweiler, Beyler und Stuppach zu. Er wählte die Richter und Schöffen und hatte das Recht der Jagd und Fischerei. Auch im Hofe Thommen besaß er das Recht, einen Meier, 3 Schöffen und einen Gerichtsdiener zu wählen, und den dritten Theil der Gerichtsbarkeit daselbst. Er bezog auch den Zehnten zu Oudeler, 1/3 des Zollrechtes auf dem Jahrmarkte zu Maldingen. Die Mühlen zu Dürler, Thommen und Crombach gehörten ebenfalls dem Herrn zu Reuland. Die Einkünfte der letztern Mühle bezog die Kapelle zu Crombach in Folge einer Schenkung. Seine Besitzthümer erstreckten sich bis weit in's Luxemburgische und Belgische hinein. Die Einsäßigen der Herrschaft mußten die zum Bau und zur Reparathur