Chronik der Schotten-Crainfelder Familie Spamer/053
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Nun muß ich abwarten, was er, wenn er nächstens herkommt, dazu und weiter sagt. Während wir bei Euch waren, hat er schon mit dem Vicar und Gemeinderath dahier über die Sache gesprochen; was, weiß ich nicht und frage auch nicht, da ich es doch erfahren muß. Minchen wird es wohl recht sein, da es mich schon öfter zu bereden suchte, um meine Pensionirung einzukommen und nach Wetzlar zu ziehen. Ich bin auch nicht an die alten Steine meiner ungesunden Clause angebunden; möchte sie aber doch nur bei annehmbarer Pension mit einer gesünderen Wohnung vertauschen, und so geht es auch Anna. Kellner ist derselben Ansicht, und mit Minchen habe ich in der letzten Zeit nicht darüber sprechen können, was jedoch morgen geschehen soll.“
Nach hessischem Gebrauch und Herkommen durfte Chr. Spamer, wie hier erwähnt werden muß, erwarten, daß er auch fernerhin in Hermannstein verbleiben und die Pfarrei durch einen Vikar werde verwaltet werden. Das Königliche Konsistorium zu Wiesbaden wünschte jedoch eine andere Regelung herbei zu führen und erließ zunächst folgende Verfügung:
- „Wiesbaden, den 23. October 1868.
In Folge Verfügung des Großherzogl. Hessischen Oberconsistorii vom 7. April 1857 wurde dem Pfarrer Spamer zu Hermannstein aus Rücksicht auf seine Gesundheit nach seinem Antrage ein Vicar beigegeben. Obwohl diese Vergünstigung selbstredend nur eine vorübergehende sein konnte, so besteht dieses Verhältniß doch gegenwärtig noch fort. Es liegt aber auf der Hand, daß durch den häufigen Wechsel der Vicaren das kirchliche Leben der Gemeinde nicht gefördert werden kann. Erlaubt es die Gesundheit des Pfarrers Spamer, so wird er daher seinem Pfarramte nunmehr wieder selbst vorzustehen haben, andernfalls haben wir beschlossen, einen Vicar, wenn möglich, cum spe succedendi, zu bestellen. Diesem Vicar hat der Pfarrer, nach den bestehenden Bestimmungen, neben freier Wohnung, durchaus freie Station oder eine entsprechende Geldentschädigung zu gewähren. Mit Rücksicht auf die gesteigerten Preise der Lebensmittel und die durch Zeitverhältnisse bedingten Ansprüche, müssen wir die an Stelle der freien Station zu gewährende Entschädigung von 3—400 Gulden bestimmen. Euer Hochwürden wollen daher mit dem Pfarrer Spamer darüber verhandeln, ob er im Stande ist, sein Pfarramt selbst wieder zu übernehmen, oder ob er bereit ist, dem zu bestellenden Vicar die bezeichnete Entschädigung zu gewähren und seine Emeritirung nachzusuchen. Euer Hochwürden Anzeige sehen wir binnen 14 Tagen entgegen.
- An den Decan Herrn Korndörfer Königl. Consistorium.
- Hochwürden Gladenbach.
- An den Decan Herrn Korndörfer Königl. Consistorium.
Wird S. p. r. dem Herrn Pfarrer Spamer zu Hermannstein zur Einsicht und Erklärung auf die obigen Fragen innerhalb 8 Tagen mitgeteilt.
- Gladenbach d. 26. October 1868. Korndörfer, Decan.
Hierauf antwortete Christian Spamer:
- Hermannstein, am 30. October 1868.
In Folge verehrlicher Verfügung des Königlichen Consistoriums zu Wiesbaden vom 23 c. und der des Königlichen evangelischen Decanats Gladenbach vom 26. c. antworte ich, unter Beischluß des Communicats, daß ich hiermit gehorsamst um meine Emeritirung nachsuchen und dem Vicar an Stelle der freien Station eine Entschädigung von dreihundet Gulden gewähren will.
- Christian Spamer, Pfarrer allda.“