Burger Lagerbuch/052

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Burger Lagerbuch
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Datei:BGV Abt Wk Heft 14.djvu

dero Zeit gnedigst bewilliget, daß von diesen zweyen Schleiffkotten jährlichß vor eine absonderliche Waßererkentnuß Termino Martini zahlen sollen vier Radermarcken. 235. Jacob in der Kotzert hatt auf der Diepenbach, einem Seiffen also genant, ein geringes Reckhämmergen. Deswegen derselbe auch vor Erkentnuß jährlichß zu Martini zu bezahlen belaßen mit anderthalb Radermarcken. 236. Peter Klein auf dem Kampe hatt auf dem Dohrenseiffen, einem geringen Wäßergen, ein Reckhämmergen erbauet, worab derselbe vor Erkentnuß jährlich zu Martini zu bezahlen sich erklehret ad einen Orthgoldgullden. 237. Petern Budei Wittibe zu Müngsten hatt einen Schleiffkotten an der Leyen auf der Morßbach gelegen, worab dieselbe jährlichß Termino Martini vor Erkentnuß zahlet einen halben Reichsthaler. 238. Peter Pickardt auf dem Heydt hatt einen Schleiffkotten auf der Morßbach, welchen vorhin Engel Pickart gehabt, wozu das halbe Waßer gebrauchet, darab gibt jährlichß zu Martini vor Erkentnuß zwey Radermarcken. 239. George und Clemenß Prang, Gebrudere, haben dabeneben einen Schleiffkotten auf der Morßbach, darab geben izo deren Kindere jährlichß Termino Martini zwey Radermarcken. 240. Johann Caspers zum Eigen, vorhin Peter Caspers daselbst, hatt einen Schleiffkotten auf der Morßbach, worab ebenmeßig jährlichs Termino Martini vor Erkentnuß zahlet zwey Radermarcken. Blatt 37

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