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Datei:BGV Abt Wk Heft 14.djvu
229. Peter Meyß unter der Kirchen zu Cronenberg und Friderich Grundts Erben haben daselbst auch einen Hammer, darab geben jahrs Termino Martini vor Erkentnuß vier Radermarcken. 230. Peter Herbert und Engel Pickart haben einen Reckhammer auf der Morßbach gehabt, so doch in einen Schleiffkotten verendert, und neben demselben noch einen Schleiffkotten, von welchen beyden Wirckstätten sie von alters hero vor Erkentnuß geben fünff Radermarcken, und haben ihre hochfürstliche Durchlaucht unterm 18. Februarii 1668 denselben weiter gnedigst erlaubt, daß an den Schleiffkotten noch ein absonderlich Geläuff zu Schleiffung der Senßen erbauen möge ohne absonderliche, ohne fernere Erkentnuß. 231. Herbert Muller in der Gerstauen gibt von einem Reckhammer, so nunmehr anstatt seines verunglückten Eisenhammers, so an der Gerstauen erbauet hatte in anno 1673, vermög gnedigster Concession umb jährlichß Termino Martini darab zu zahlen ein Orthgoldgulden. 232. Engell Hartkopff im Rothseipen hatt an sich bracht ein Reckhämmergen, so Erne Roden auf dem Subberge auf Blatt 36 einem Seiffen, die Reimbach genant, worauf vor alters etwa Senßen gereckt haben mag, darab gibt derselbe vor Erkentnuß ein Orthgoldgulden. 233. Göddert in der Kolffert hatt einen Reckhammer auf der Kaltenbach, darab gibt derselbe vor Erkentnuß jährlich zu Martini einen Orthgoldgulden. 234. Lutter Wüsten Erben haben uber die bey der Erbpacht, so oben gemeldet, erhaltene Werckstätte noch zwey Schleiffkotten erbauet aufm Breidenbroche, welche unter einem Dache liegen. Weilen aber von der Platzen, alß im Brußholtze gelegen, absonderlichen Erpacht bezahlen, so ist 51 | |
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