Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/37
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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg | |
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um entlassen werden zu können, hinsichtlich ihres rückständigen Lohnes befriedigt werden; George Friedrich von Reibnitz auf Rohrlach (Kr. Schönau) verlangte als Vormund des Mündels Johanna Theresia die demselben zuständigen 300 Tlr.; die restierenden und laufenden Steuern waren zu entrichten; Ferdinand Wilhelm von Dochalsky erhob zum Begräbnis des verstorbenen Zedlitz 400 Tlr.; der Guardian des Franziskanerklosters zu Striegau, Fr. Antonius Judenfeind, bat um Auszahlung des dem Konvent von dem abgeschiedenen Freiherrn pro salute animae suae ausgesetzten Legates von 50 Fl.; Bürgermeister und Ratmanne zu Bolkenhain liquidierten die Kosten für Siegelung der Mobilien auf der Burg nebst Stempel im Betrage von 17 Tlr. 22 Sgr. 6 Hl.; der Weinhändler David Preuße in Bolkenhain wollte die seit dem 22. Januar 1689 fast ausschließlich für Ungarwein und Sekt entstandenen Weinschulden des verstorbenen Zedlitz im Betrage von 138 Tlr. 21 Sgr. 13 ½ Hl. bezahlt haben; der Pfarrer Christoph Patritius in Bolkenhain verlangte die 217 Fl. 48 Krz., die der verblichene Burgherr der katholischen Kirche daselbst für das Begräbnis seines Schwiegervaters Ferdinand von Zedlitz, seiner Frau und vier Kinder, sowie für Dezem und Zinsen des Gutes Wiesau schuldete; die Kapuziner in Schweidnitz baten um Auszahlung der ihnen vermachten 50 Fl., und Barbara Katharina, verw. Friese, geb. Freiin von Zedlitz auf Hohenhelmsdorf, wünschte die ihr von ihrem Bruder Gotthard Albrecht ausgesetzten 300 Gld. rhein. endlich zu erhalten. Daß der Sequester allen diesen Forderungen gegenüber keinen beneidenswerten Stand hatte, ist wohl begreiflich.
Am 8. Mai 1692 meldete nun Karl Heinrich von Zedlitz persönlich dem Kaiser, daß er am 5. Mai 1691 katholisch geworden sei, indem er gleichzeitig die von den Pfarrern zu Schönau, Falkenhain, Hirschberg, Neumarkt, dem Erzpriester zu Jauer und dem Magistrat zu Neumarkt und Schönau ausgestellte amtliche Bescheinigung überreichte, daß er am genannten Tage zur Beichte gewesen sei und das heilige Abendmahl unter einer Gestalt genommen habe.
Noch stand aber seiner sofortigen Einweisung in die Güter jener zwischen ihm und Niklas Sigmund von Zedlitz am 10. Februar 1691 abgeschlossene Vertrag hindernd im Wege. Ja, es fanden sogar zwischen beiden Agnaten in Gegenwart verschiedener Zeugen am 27. November und 15. Dezember 1692 in Neumarkt neue Verhandlungen statt, auf Grund deren Karl Heinrich von Zedlitz am 18. Dezember d. J. urkundlich erklärte, daß er sich entschlossen habe, unter Verzicht