Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/15

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Tschirnhaus, jedoch ohne die oberen und niederen Gerichte in der Stadt Bolkenhain und ohne das Recht, daselbst Bürgermeister und Ratmannen zu wählen. (Vergl. zum Jahre 1506.)

Dieser kaufte nun zwar 1501 feria III. ante festum S. Catharinae (20. November) von Frau Magdalena Tschirnhaus, der nachgelassenen Witwe seines Bruders Hans, alle „Gerade“, die sie im Dorfe Baumgarten hatte, desgleichen auch 1504 feria IV. ante Reminiscere (28. Februar) das Leibgedinge einer Frau Blanckner zu Baumgarten, ließ auch in demselben Jahre Sonntag vor Simonis et Judae (27. Oktober) seiner ersten Ehefrau Nysen (Agnes) einen jährlichen Zins von 20 ung. Gulden auf demselben Dorfe Baumgarten zu einem Leibgedinge auf, fing aber bald darauf an, einige zum Burglehn Bolkenhain gehörige Zinsen und Gerechtigkeiten zu veräußern.

Nachdem er sich 1506 Freitag nach St. Ulrich (10. Juli) einen derben Verweis des Königs Wladyslaw zugezogen, weil er sich angemaßt hatte, die Bewohner der Stadt Bolkenhain „wie Dorfleute zu behandeln“, den Rat zu kiesen und alle Gerichte abzuhalten, verkaufte er in demselben Jahre Mittwoch nach Nativit. Mariae (9. September) an Heinz Biller zu Rudelsdorf seine Geschösser an Getreide und Geld und die Obergerichte zu Würgsdorf und Halbendorf für 240 ung. Gulden und ebenso 1512 Donnerstag vor Fastnacht (19. Februar) alle Zinsen, Vorwerke und Kirchlehen zu Wolmsdorf an die Gebrüder Günzel, Borgmann und Hans Schweinichen auf dem Schweinhause.

In seinem Testament vom Tage Stephani Martyris (26. Dezember) 1517 bestimmte er, daß die Kinder seiner ersten Frau Agnes von Salza († 1507) das Schloß und die Stadt Bolkenhain mit allen Zugehörungen und Zinsen, namentlich die Dörfer Eisdorf (Kreis Striegau), Gießmannsdorf und Hohenhelmsdorf erhalten sollten, und zu ihrem Vormunde ernannte er Jakob von Salza, Dr. und Hauptmann des Fürstentums Glogau, später (seit dem 2. September 1520) Bischof zu Breslau. Seiner zweiten Frau Anna von Hohberg (Hochberg) und den aus dieser Ehe stammenden Kindern vermachte er das Dorf Baumgarten mit dem Kirchlehen daselbst und allen Zugehörungen; als Vormund der letzteren setzte er seinen Schwager Christoph von Hochberg auf Fürstenstein ein.

Dieses Testament muß später eine uns nicht erhaltene Abänderung erfahren haben; denn als Michael Tschirnhaus etwa um 1530 starb, fiel die Burg Bolkenhain an seine Witwe Anna und an Christoph von Hochberg als Vormund seiner Kinder. (Vergl. unten zum Jahre 1531.) Ja, der älteste