Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/329

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 29.

Pastoral, an den 3 letzten Wochentagen von 9-10 Uhr, Derselbe.
Auf Verlangen ist zu mündlichen und schriftlichen unentgeltlichen Uebungen über die von ihm angekündigten Gegenstände bereit ordetl. Professor Dr. Löhnis.

PtbsessölVis.iLiölznti’s«; ’««s «  H, — r » —« — E R stehst s w -iesfe«n sf.eheu5f tc f . 9 — Juristische Ettcyc1opäi5ie— nur ittgworhetitlich 4 r-Stunden esottragetit Prkisckirc-cette M; Naturrecht oder allgemeineöitechtss- und Staatslehre trägt fünfmal wöchentlich, von Uhr, vor, Kanzler und ordentl. Professor 1):j. Birnbaum., « .fll s « i Jnstitutioneus und äußere Geschichte des römischen Rechts, nach seinem Grundrisses (Heidelberg. 1849), täglich in einer noch zu bestimmenden Stunde, ordentl. Prosessorgzpis. Denker. i s

Geschichte des römischen Privatrechts, viermal um 2 Uhr, Ders elbe; e —« « g-«z     H

Geschichte und Jnstitutionen des römischen Rechts lehrt, täglich von l1—ß—:12!?2’1ihr, ttüißetöreh deutlicher Professor 1):s. Nenner; e H i ö P Pandectentz nach von Vangerow’s Leitfaden, lehrt, täglich von 10-12P Uhr, und in wöchent- lich 2 noch zu bestimmenden Stunden, Privatdocent Isis. von Hgelmosltzs l « — Z Römisches Erbrecht lehrt, täglich v—onh2—:3 Uhr, außerordentlicher Professor Vj-. —N—c:ttttt—c-t; Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte lehrt, in wöchentlich H6 Stunden,Privätdocentltljr?. Su nd- Gemeines deutsches Privatrecht, in wöchentlich 9 Stunden, Derselbe. c W s Deutsches öffentliches Recht, mit fteter Vergleichung des öffentlichen Rechts des Großherzogthums —— Hessen, lehrt, unter Verweisungaus sein’,,System des deutschen lStaatsrechts«, und sein’,,Lehrbnch des Hessischen Staatsreechtsss täglich von 9-10 Uhr; ord. Prosessdr Weiß. sl Gemeines deutsches Kirchenrecht erörtert, mit Verweisung auf seinen Grundriß der deutschen Kiez, chenrechtswissenschast (Mainz 1829), täglich von 10—11 oder von 354 Uhr, Ders el be. Gemeines deutsches Criminalrecht, mit Vergleichung des Großh. Hessischen und des Fraiizösischens Strasgesetzbuchs, lehrt, täglich von 11—— 1214 Uhr, Kanzler und vordentl. Professorlllrt Birnbaum. Dieselbe Vorlesung, mit Beziehung aus das Großh; Hessische Sttsafgefetzbuch, lehrt, in wöchentlich 9 Stunden, Privatdocent 1):-. Jaup. c W in — H Eivilprozeßtheorie trägt, mit Verweisungen auf von Linde’s Lehrbuch, nach eigenem Grundrisse, täglich um 9 Uhr vor, ordentl. Professor 1):-. Deuter. «  Gemeinen deutschen Civilprozeß lehrt, in wöchentlich 8 Stunden, Privätdoeent 1):-. von H-elniolt. Dieselbe Vorlesung, in wöchentlich 6 Stunden, wird vortragen Privatdorent 1):-; Jauso. Gemeinen deutschen Criminalprozeß lehrt, mit Rücksicht aus die neueren dieutschen Prozeßordnun- gen, dreimal um 3 Uhr, ordentl. Prosessor 1):-. Deurer. « i i s t 1 Ueber das Verfahren vor Schwurgerichten im Großherzogthum Hessen, in Vergleichitng mit dem englischen und französischen Verfahren, wird, inckvöchentlich einer Stunde, unentgeltliche Vorträge halten Privatdocent 1):-. Jaup. i * i s i t Andere, von demnächst eintretenden sMitgliederu der juristischen Facultät etwa noch zu haltende Vorlesungen, oder von gegenwärtigen Mitgliedern nach Umständen vorzunehmeude Modisicationen ihrer Vorträge werdenspäter besonders angezeigt werden. l l H z « Heislkrttrde., . Osteologie und Shndesmologie, täglich, von 10——11 Uhr in der»ersten,Hälste des Semesters, Prosector 1):-. Eckhard. H P . so . U 3 . Anatomie des Menschen, täglich 2 Stunden von 9—10 und von 243 Uhr, ordentlicher- Prosessor 1):-. Bischofs. i s