Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/326
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [325] |
Nächste Seite>>> [327] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unvollständig | |
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
|
No. 28.
Hauptwiederholung | |||
A. | Ordentliche Ausgabe | 59299 | 13 1/2 |
B. Außerordentliche Ausgabe | 14750 | ||
sz;
Summe aller Ausgaben 74049 s 1 « A lt s ch l u ß. . . Die Gesammteinnahme beträgt . . ..... 77159 35zs Die Gesammtausgabe . . . . . - .— 74049 13ls 3 Verglichen bleibt Rest . . . . . » . . 3110 M J Hiervon ab die Liquidation ...... 2063 114 Mithin bleibt Kassevorrath 1047 Darmstadt am 2. August 1851. O t t o. « Am 1. Januar 1850 waren Waisen vorhanden .... 1456 Zugegangen sind im Jahr 1850: H. Jn der Provinz Starkenburg .... 125 . b. ,, ,, ,, Oberhessen .... 106 357 c. ,, ,, ,, Rheinhessen .... 41 e1. ,, ,, ,, An Lehrlingen .... 85 Mithingwurdeu im Jahr 1850 verpflegt ..... 1813 Waisen: Cntlassen wurden: -1. Jn der Provinz Starkenburg .... 138 s b. ,, ,, » Oberhessen .... 82 , c. ,, ,, ,, Rheinhessen .... 48 T 895 (1. An Lehrlingen ..... 87 Es verbleiben daher am Schlusse 1850 .... 1458 Waisen. Darmstadt am 2. August 1851. z Der Waisenhaus-Jnfpeetor Otto. s Bekanntmachung, die nachträgliche Erhebung einer Umlage in der israelitifchen Re- ligionsgemeinde zu Battenfelo zur Bestreitung der Besoldung des Religions-z lehrers und Vorbeters für das Jahr 1851 betreffend. k Die für das Jahr 1851 nachträglich genehmigte Umlage zur Bestreitung von Bedürfnissen I der israelitischen Religionsgemeinde Battenfeld, insbesondere zum Gehalt des Religionslehrers und? Vorbeters, im Betrag von 137 Gulden 30 Kreuzer wird als richtig bescheinigt, und foll auf das Normalsteuerkapital der Jsraeliten repartirt, in zwei Zielen — September und November ——H erhoben werden. — Biedenkopf, a1n 15. Juli 1851. H Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Biedenkopf Trapp. h |