Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/307

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[306]
Nächste Seite>>>
[308]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!



No. 27.
Vom Zentner.
Rthlr. SGr.
(gGr.)
fl.
kr.
4) Von Kupfer und Messing und daraus gefertigten Waaren 19.); Gewürzen (25.k.); Kaffee (25.m. und n.); Tabacksfabrikaten (25.v.2.); Schafwolle (41.a.)

1


-


1


45
5) Von rohem Zucker und Farin - 20 (16) 1 10
6) Von Kolophonium (5.e.2.); außereuropäischen Tischlerhölzern (5.e.3.); Schmalte, Soda (Mineral-Alkali) (5.g.); Schwefelsäure (5.k.); Muschel- oder Schalthieren aus der See (25.r.); getrockneten, geräucherten oder gesalzenen Fischen, Heringe ausgenommen; Salmiak, Spießglanz (Antimonium), Thran




-





10 (8)





-





35
7) Von grünem Eisenvitriol (5.d.); Mennige (5.g;.); natürlichem Mineralwasser in Flaschen und Krügen (5.h.); Talg (36.); rohem Agatstein und großen Mormorarbeiten, Als: Statuen, Büsten, Kaminen


-



5 (4)



-


17 1/2

8) Von Salz (25.t.), wenn solches durch die Häfen von Danzig, Memel und über Pillau eingeführt wird, zum Bedarf der Königlich Polnischen Salzadministration unter Kontrole der Königlich Preußischen Salzadministration, von der Preußischen Last ....3 Rthlr.

9) Von Weizen und anderen unter Nr. 10 nicht besonders genannten Getreidearten, desgleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel, dem Niemen und der Warthe eingehend und durch die Häfen von Danzig und Memel, auch über Elbing und Königsberg über Pillau, so wie über Stettin ausgehend, vom Preußischer Scheffel ....2 Sgr.

10) Von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein- und über die vorgenannten Häfen ausgehend, vom Preußischen Scheffel ....1/2 Sgr.

II. Abschnitt.
 sz iij
 ysth ’ 11. A b f ch u i t t.  

ist Bei der Durchsuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebietes oder auf nachgenannten Straßen wird von den beim Ein- und Ausgange höher belegten Gegenständen an Durchgangs- gsi ' abgabe nur erhoben: .4. Von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder, oder auf der

 Straße über Neu-Berun, oder endlich auf der Eisenbahn über Mhslowitz ein- und links  
 s der Oder oder auf der Straße über Neu-Berun, oder auf der Eisenbahn über Mys- F  
 lowitz, oder endlich durch die Odermündungen wieder ausgehen (mit Ausschluß der  iks;

s Durchsnhr auf den nachstehend unter 13 und 0 bezeichneten Straßenzügen), vom s 2 Zentner .................ä 5 Sgr. oder 17P kr. —— E-