Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/240
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [239] |
Nächste Seite>>> [241] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unvollständig | |
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
|
No. 22.
- und Landstreicherei, und zwar Hieronymus Hochgenug in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 14 Tage lang jedes Vierteljahr der ganzen Strafzeit, Johann Haun in eine Correctionshausstrafe von 8 1/2 Jahren mit derselben Schärfung während 3 Wochen in jedem halben Jahr der ersten 3 Jahre und 6 Monate; Georg Adam Trautmann in eine solche von 1 1/2 Jahren mit der gleichen Schärfung während 8 Tagen, alle 3 Monate der ganzen Strafzeit; Johann Georg Trautmann in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten; Wendel Braunert II. in eine solche von 3 Jahren; Christine Braunert und Marie Elis. Wagner in eine solche von 2 Jahren und 9 Monaten, und Daniel Daum ebenfalls in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monate - durch Urtheil vom 14. Juli 1849.
- 20) Eva Bolz von Kleinrohrheim, wegen wiederholter Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren und zu Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe durch Urtheil vom 14. Juni 1850.
- 21) Elisabeth Warnecke von Oberramstadt, wegen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, durch Urtheil vom 26. Juni 1850.
- 22) Georg Walter von Traisa, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und zu Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 29. Juli 1850.
- 23) Heinrich Pfeil und
- 24) Ludwig Adam Friedrich Seiffert;
- beide von Darmstadt, wegen verschiedener Diebstähle, und zwar Heinrich Pfeil in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, 3 Wochen lang, je um den andern Tag, zu Anfang jedes Jahrs der Strafzeit, und L.A.Friedrich Seifert in eine Correctionshausstrafe von 16 Monaten mit derselben Schärfung während 14 Tagen zu Anfang jedes Vieteljahrs der Strafzeit, - durch Urtheil vom 16. August 1850.
- 25)