Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/113

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 12.

(Anm.: siehe unten)


Nachträgliche Uebersicht der für das Jahr 1851 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Erbach.


O
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d
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Namen der Gemeinden I. Klasse. II. Klasse. III. Klasse. Sonstige Ausschläge.
Auf Köpfe oder Genußtheile der Ortsbürger. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner und Forensen.
Ausschlag. Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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Bezeichnung der Art des Ausschlags und der Repartitionsnorm.
fl. kr. fl. kr. pf. fl. kr. pf. fl. 1/10 kr. pf.
1 Steinbuch - - 250 4 2,364 5 123 2 0,601 5 a) 25 - - - 5 Evangelische Kirchspielskosten. Auf das Steuerkapital der evangel. Einwohner.
b) 4 8 - - 5 Katholische Kirchspielskosten. Auf das Steuerkapital der kathol. Einwohner.
2 Wimpfen am Berg
mit Wimpfen im Thal, Forstbezirk, Hohstadt u. Zimmerhof
- - 2000 2 1,601 5 1444 1 1,788 5 200 - - - 5 Wie 1 a.

Vorstehende Uebersicht wird hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in fünf Zielen, in den Monaten Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres Statt finden soll.

Erbach den 8. April 1851.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach.
App.

Bekanntmachung, den Ausschlag zu Bezahlung der durch die Parzellenvermessung der sogenannten Laubacher Waldgemarkung entstandenen Kosten betreffend.

Zur Bezahlung der Kosten, welche durch die Parzellenvermessung des eine besondere Gemarkung bildenden sogenannten Laubacher Waldbezirks entstanden sind, ist ein Ausschlag von 1828 Gulden 58 kr. auf das Steuerkapital dieser Gemarkung erforderlich und von Großherzogl. Ministerium des Innern genehmigt worden.

Auf Einen Gulden Steuerkapital beträgt der Beitrag 7,7927 Kreuzer, welches unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird, daß die Erhebung in einem Ziele, am