Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden/010
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Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden | |
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- Schon am 25. Januar 1724 ging der Regierung der Befehl zu, die Sache näher durch eine Kommission zu prüfen und beide Parteien vorzuladen.
- d.d. Minden, 21. Oktober 1724, berichtet diese Kommission an den König: „Obwohl Friedrich I. dem General Major v. Venningen bei Verlust der Kaufgelder befohlen, Engershausen nicht zu kaufen, trotzdem hätte die Generalin v. Venningen dem abgelebten v. Hasfurt beim Trunk zu einer so ,präjudicierlichen Alienation zu induiren' kein Bedenken getragen. Der Kaufpreis sei auch auf 8880 Thlr. festgesetzt. Die gepflogene Handlung sei jedoch nicht zum Abschluß gekommen. Die Kommission warte die Entscheidung des Königs ab.“ — Am 13. Juni 1725 schreibt nun Leutnant v. Hasfurt an Friedrich Wilhelm I. . „Obwohl der König ihm durch die Kommission des Landdrosten v. d. Osten und Regierungsrat Culemann zu seinem väterlichen Gut habe verhelfen wollen, so habe doch die besagte Kommission ihm bis jetzt noch nicht dazu verholfen und hätte am 21. Oktober 1724 berichtet: ,ein Kaufbrief sei vorhanden; einige Gläubiger hätten Bezahlung verlangt. Deshalb hätte Engershausen verkauft werden müssen. Dieser Kaufbrief sei aber“, so schreibt der Sohn weiter, „von seinem Vater nicht unterschrieben. Das Gut sei 17000 Thlr. wert und sei nur für 8000 verkauft. Er flehe deshalb den König an, ihm zu dem Gute zu verhelfen“; worauf dieser am 26. Juni 1725 der Regierung den Besehl zugehen läßt, daß Leutnant v. Hasfurt in Possession gesetzt werden möchte.
- Doch die Verhandlung zog sich noch mehrere Jahre hin, während die Frau v. Venningen unablässig agitierte und auch die Kommission bestochen zu haben scheint. In einem Schreiben vom März 1727 legte sich auch Fürst Leopold von Dessau für seinen Hauptmann v. Hasfurt ins Mittel und am 16. Mai 1727 berichtet letzterer, daß ihm noch immer nicht von der Kommission geholfen sei. Er und seine Bruder litten dadurch großen Schaden. Aber alles vergebens. Durch Sentenz des ravensbergischen Gogerichts vom 1. Oktober 1728 wurde der Hauptmann Johann Kaspar v. Hasfurt mit seinem Anspruch auf Klein-Engershausen endgültig abgewiesen.
- Die Generalin v. Venningen wird 1736 noch als Besitzerin genannt. Nach den Vasallentabellen gehört Klein-Engershausen 1752 dem kurpfälzischen Kammerherrn Karl Philipp Freiherrn v. Venningen (geb. 1728), der auf seinen Gütern in der Pfalz wohnte. — Am 3. Oktober 1753 berichtet Ludwig Finke an den König, daß seine Voreltern bereits mit adligen Gütern und noch jüngst mit einem landtagsfähigen Hof in Lübbecke angesessen gewesen sind. Nach Absterben seines Vaters hätten