Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/106
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
§. 2.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [105] |
Nächste Seite>>> [107] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unvollständig | |
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
|
No. 12.
- und nicht horstweise sind. Letzteres wird angenommen, wenn sie dem Alter nach über 10 Jahre und der Flächenausdehnung nach über 5 Morgen betragen.
- c) Für Niederwald (im Falle der Waldeigenthümer auf die vorerwähnte Ausscheidung der Bestände verzichtet) insbesondere
- 1) die Bonitäten. Es dürfen in Einem Wirthschaftsganzen nicht mehr als höchstens fünf Bonitätsklassen ausgeschieden werden.
- 2) die Jahresschläge.