Herforder Chronik (1910)/039

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Herforder Chronik (1910)
Version vom 20. März 2009, 21:31 Uhr von Kriete (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Herforder Chronik (1910)
<<<Vorherige Seite
[038]
Nächste Seite>>>
[040]
Datei:Herforder Chronik 1910.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



             4 Gänse, 120 Brote,
             8 Hühner, 100 Scheffel Hafer,
             20 Eimer (situlae) Met, 200 Bund (Stroh?),
             20     „     gehonigtes,
             40     „     ungehonigtes Bier.

3. Hathuwic, 856-890

ist die dritte Äbtissin. Sie gehört gleichfalls dem karolingischen Geschlecht an und wird auch Haduwig, Hadowi, d. i. Hedwig genannt. Hoffbauer hält es für möglich, daß sie diejenige Haduwic war, die vor ihrer Berufung zur Abtei mit dem an der Oberweser - Werden, Beverungen - begüterten Edlen Amelung verehelicht gewesen, Storch[1] nennt sie (nach Falke) „die Witwe Amelungi, des Stammpflanzers des Herzoglichen Billingischen Hauses und des Hertzogs Ludolfi Schwester.“

Auch unter dieser Äbtissin beweist Ludwig dem Stifte seine Gewogenheit, indem er in einer am 13. Juni 858 zu Frankfurt (in villa Franconovurt) ausgestellten Urkunde[2] dem Kloster Herivurt im Herzogtum Sachsen zwei Oberhöfe (casas dominicatas) mit den dazugehörigen Ländereien überweist, von denen der eine im Gau Dreini zu Selicheim (Selm im Kreise Lüdinghausen), der andere im Gau Boroctra zu Stocheim (Stockum an der Lippe) gelegen war, wozu 30 Mansen oder kleinere Hofhaltungen mit 60 Familien, Lassen genannt, (quae lingua eorum lazi dicuntur) gehörten.

Die Unterhöfe der beiden Herrenhöfe Selm und Stockum sind in der Hebeliste des 12. Jahrhunderts, die auf einer älteren Liste fußt, nicht aufgeführt, müssen aber bedeutend gewesen sein, wie aus einer Nachricht über ihre Leistungen hervorgeht. Da ist nämlich gelegentlich der Rundreise einer Äbtissin aufgezählt, welche Leistungen der Meier zu Stockum zu tragen hat und ebenso die Meier anderer Villikationen, welche die Äbtissin auf ihrer Reise berührt. Weil diese in die erwähnte Hebeliste nachgetragene Reisebeschreibung einen Einblick in die damaligen Verhältnisse gewährt, mag sie hier in der Übersetzung folgen:

Visitationsreise einer Äbtissin[3].

Im 1219ten Jahre nach der Fleischwerdung des Wortes erneuerte die Herforder Äbtissin Gertrud v. d. Lippe die lange Zeit vernachlässigte Rundreise in den Villikationen Westfalens und machte die Runde auf folgende Weise: Sie hatte 61 Berittene (equitaturas) und betrat zuerst die Villikatio zu Stochem (a. d. Lippe), wo sie rechtlich (per sententiam) eine Beherbergung von vier Nächten erhielt, wovon sie eine dem Meier aus reinem Wohlwollen erließ. Darauf ging sie nach Schöppingen


  1. Storch, a. a. O. 74.
  2. W. U. B. I, Nr. 31.
  3. Darpe S. 38.