Herforder Chronik (1910)/040
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Herforder Chronik (1910) | |
<<<Vorherige Seite [039] |
Nächste Seite>>> [041] |
Datei:Herforder Chronik 1910.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
- (Kreis Ahaus); dort verweilte sie zwei Nächte bei dem Meier, eine bei dem Priester, ebenso je eine Nacht in Wettringen (Kreis Steinfurt, Regb. Münster), Rheine (a. d. Ems) Ibbenbüren, Lengerich, Lienen (letztere drei im Kreis Tecklenburg) und Ostenfelde (bei Iburg). Den Besuch der beiden Höfe (curtes) Nottenfelde (Krs. Diepholz, Hannover) und Estorf (Krs. Nienburg, Landdr. Hannover), welche zur Beherbergung auf je zwei Nächte verpflichtet waren, verschob die Äbtissin.
- Man war im Zweifel über die Bedienung, und es wurde festgesetzt, daß der Meier alle Kosten tragen solle, dermaßen, daß den Hörigen durch Urteilspruch auferlegt wurde, daß jedweder von ihnen seinem Meier für eine Nacht zwei Scheffel Hafer für zwei Pferde, zwei Hühner, ein Stück Butter und einen Käse liefern solle. Überhaupt sollen alle reichlich Holz zur Küche und trockenes Holz für das Zimmer liefern. Die Hörigen sollen in der Umgebung der Herbergen zum Schutz gegen die Diebe in den Nächten wachen, sonst würden sie gezwungen, das durch Diebstahl Entwendete zu ersetzen.
Gleichfalls von Frankfurt (in palatio regio) datiert ist die Urkunde[1] vom 25. April 859, in welcher Ludwig dem Kloster Herford zur Sühne der Sünden seiner Vorfahren, der hochverehrten Kaiser, sowie zu seinem Seelenheil Güter aus seinem Besitz in den Gauen Grainga und Threcwiti[2] (nicht Arioviti, wie Rose und nach ihm Schwettmann schreibt) zu ewigein Besitz überweist (in Prprium perpetualiter tenedum). Die Namen der in diesen Gauen geschenkten Besitzungen sind nicht mitgeteilt.
Das folgende Jahr 860 brachte dem Stifte eine Erwerbung von so großer Tragweite, daß wir davon in einem besonderen Kapitel handeln wollen, dem wir die Überschrift geben
S. Pusinna[3].
1. Die Reliquien der Marienkirche.
Die Verwaltung des bis zu der geschilderten Höhe angewachsenen Klostergebiets, der standesgemäße Unterhalt der aus fürstlichem Geschlechte stammenden Stiftsdamen, die Besoldung der Geistlichen, die Versorgung der zahlreichen Beamten und der Dienerschaft und nicht zum wenigsten die mit hohen Kosten verknüpfte Gastfreundschaft, welche bei den sich gewiß oft wiederholenden Besuchen hochstehender Gäste nicht zu umgehen war, machen es erklärlich, daß man beständig auf Mittel sann, die Einkünfte des Stifts im Verhältnis zu den sich steigernden Anforderungen zu vermehren. Da waren dann Schenkungen von Gütern, Kirchen usw., wie vorher berichtet, und dazu noch die Verleihung mancher einträglichen Gerechtsame sehr willkommene Gaben. Man trachtete jedoch noch nach anderem Besitz. Wollte