Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/322
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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äußerte, sondern auch auf seinen Visitationsreisen den Predigern die Schriften Calvins empfahl, ja, in Disputationen mit denselben Calvinische Lehrsätze verfochten und die Prediger verwirrt hatte. Er wurde zum 13. September 1615 nach Kolding vor eine Synode geladen, die aus Reichsräthen und den Bischöfen gebildet werden sollte, aber erst im folgenden Jahre in Kopenhagen zu Stande kam, wo er am 26. Mai verhört ward, und das Urtheil der Absetzung am 3. Juni erfolgte. Er wollte nicht leugnen, daß er mit Luther in der Abendmahlslehre nicht übereinstimme. Es wurde ihm aber auch der Vorwurf gemacht, daß er den ihm untergebenen Predigern nicht Luthers und Melanchthons Schriften empfohlen, und daß er wider das Kniebeugen bei dem Namen Jesu sich geäußert habe, und letzteres namentlich auf einer Visitation, als ein Prediger seine Kinder dazu ermahnte. Nach seiner Absetzung lebte er mehrere Jahre in seinem Geburtsorte Weile in Jütland, ist aber im Jahre 1629 zu Franeker in den Niederlanden gestorben, wohin er seine Söhne auf die reformirte Universität gebracht hatte.