Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/321

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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bescheret, unter weicherem fürstlichen und väterlichen Schutz und Schirm wir bei Friede und daneben bei Deinem seligmachenden Wort, rein und unverfälscht in diesem Lande geprediget, gegen mancherlei gefährliche und hochschädliche attentationes, Praktiken und Anschläge des leidigen Teufels unverhindert erhalten sind u. s. w.“ Wohin diese Worte zielten, ist leicht zu verstehen. Ohne Zweifel würden Viele sich lauter und stärker geäußert haben, wenn nicht das fürstliche Mandat dagewesen wäre. So ward vor der Hand Ruhe geschafft.

Wie ernst übrigens die Sache war, erkennt man daraus, daß die Norder-Dithmarscher, als zu Lunden am 9. September 1616 die Huldigung für den neuen Herzog Friederich vor sich gehen sollte, sich vorher eine beruhigende Erklärung darüber erbaten, daß sie bei der reinen, unverfälschten lutherischen Confession gelassen werden möchten; und die Zusicherung wurde ihnen ertheilt. Der Wortführer der Dithmarscher vor dem Herzoge Friederich, der zur Huldigung selber erschien, war der alte Peter Nanne, der dabei eine Rede hielt, die ihm bei seinen Landsleuten großen Ruhm erwarb, indem er sich freimüthig auf die Landesrechte berief, und dabei als ersten Punkt der Landesherrlichen Zusagen hervorhob, daß sie bei der reinen unverfälschten Confession gelassen werden sollten[1].

Zum Schlusse[2] wollen wir noch kurz erwähnen, daß man nicht allein in dem Fürstlichen Antheile der Herzogthümer Noth hatte mit dem sogenannten Krypto-Calvinismus, sondern auch im Königreiche Dänemark, wo diese Richtung damals weit verbreitet war. In demselben Jahre, da Dr. Philipp Cäsar von Gottorf sich entfernen mußte, wurde der Bischof von Odensee wegen des Calvinismus angeklagt und abgesetzt. Dieses berührt uns aber hier insofern, als seiner Aufsicht auch die Kirchen auf Alsen und Aerröe untergeben waren. Es war M. Johannes Canutsius (Hans Knudsen), der diesem Amte seit 1606 vorstand. Man wurde aber 1614 darauf aufmerksam, wie er nicht allein in Predigten sich unbedachtsam


  1. Der Inhalt dieser Rede ist näher angegeben von Neocorus in der Chronik, S. 415—416. Es wird dabei erzählt, daß der Herzog eben zuvor die Predigt von M. Philipp Fabricius gehört habe, welche „veel van dem Amte der Overichkeit unnd schuldigen Denfte der Underdahnen“ enthielt.
  2. Bei diesem Capitel ist im Allgemeinen zu vergleichen: Matthiä, Beschreibung her Kirchenverfassung in den Herzogthümern Schlesw. u. Holst. 2 Thle. Flensburg 1778 u. 1786.