Generalgouvernement Berg

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Hierarchie: Regional > Historisches Territorium > Preußen > Generalgouvernement Berg

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig

Direkt nach der Völkerschlacht bei Leipzig (16. bis 19. Oktober 1813) erfolgte ab dem 21.10.1813 die Organisation der Verwaltung der eroberten Länder durch die verbündeten Mächte durch die Einrichtung eines Zentralverwaltungsdepartements sowie Einsetzung von Generalgouverneuren für einzelne eroberte Länder; Gebiete, die vor 1805 den Verbündeten gehört hatten, fielen sogleich an diese zurück.

Generalgouvernement Berg

Am 25.11.1813 erfolgte die Bildung des Generalgouvernements Berg. Es umfaßte das ehemalige Herzogtum Berg, die Herrschaften Gimborn, Homburg, Wildenburg.

Verwaltungsreform

Im Jahre 1814 wurde eine Neuorganisation der Verwaltung eingeführt.

Großherzogtum Berg an Preußen

Erst am 15.4.1815 fiel auf Grund der Vereinbarungen des Wiener Kongresses der Bereich des Generalgouvernements Berg als Entschädigungslande endgültig an Preußen. Somit konnte am 24.04.1816 die Einführung der neuen preußischen Verwaltungseinteilung zur allgemeinen Anpassung erfolgen.

Leitung

Generalgouverneur, Gouverneursrat

Nach Reduzierung der räumlichen Erstreckung des Großherzogtums Berg erfolgte die Aufhebung der Präfektur des Rheindepartements. Die Auflösung des Staatsrats, des Finanz- und Innenministeriums erforderte am 07.01.1814 die Organisation des Gouvernementsrats als oberste Verwaltungsbehörde.

Die Bearbeitung der Geschäfte wurde aufgeteilt auf zunächst vier, dann fünf Departements als Dezernate und einen Direktor. Die Staatsräte waren zugleich Leiter der teilweise zusammengelegten Generaldirektionen für Wasser- und Wegebau, für Domänen, Forsten und Bergwerke, für Steuern, Zölle und Rechnungsrevision sowie der Landeshauptsteuer- und Domänenkasse.

Regionalisierung

Mit der Installation des Gouverneursrat erfolgte die Verwaltungsordnung zum 27.01.1814 und die Bildung der vier dem Generalgouverneur unmittelbar unterstellten Kreisgebiete:

Homburg.

Bibliografie

  • Scotti, Verordnungen 3.
  • Bormann/Daniels, Handbuch 7, S. 548.
  • Ber¬gisches Gouvernements-Blatt, Düsseldorf 1814-1816.
  • Bär, Behördenverfassung, S. 70-73.

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