Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/055

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt No. 8.

Darmstadt am 19. April 1851.

Inhalt: 1) Verordnung, die practische Ausbildung für die gerichtliche Magistratur in der Provinz Rheinhessen betr.; - 2) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Bingen für 1851; - 3) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Worms für 1851; - 4) Desgl. in den israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Dieburg für 1851; - 5) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Worms für 1851-53; - 6) Verzeichnis der Vorlesungen, welche auf der Großh. Hess. Ludwigs-Universität zu Gießen im Sommerhalbjahre 1851 gehalten und am 28. April bestimmt und allgemein ihren Anfang nehmen werden; - 7) Abwesenheits-Erklärungen; - 8) Namensveränderung; - 9) Dienstnachrichten; - 10) Cocurrenz-Eröffnungen; - 11) Sterbfälle


Verordnung,
die practische Ausbildung für die gerichtliche Magistratur in der Provinz Rheinhessen betreffend.

LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.

Wir finden Uns bewogen, Behufs der practischen Ausbildung derjenigen Gerichts-Accessisten, welche sich zunächst der gerichtlichen Magistratur in der Provinz Rheinhessen zu widmen beabsichtigen, zu verordnen und verordnen hiermit wie folgt:

Art. 1.

Bei den Kreisgerichten