Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/044
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Bemerkungen
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach
App.
Uebersicht der für das Jahr 1850 genehmigten Umlagen zur Befreiung von Communalbedürfnissen
in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Mainz.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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No. 7.
Von den sonstigen Ausschlägen werden:
1) die Kirchspielkosten und die Kirchen- und Schulbedürfnisse auf das Steuerkapital der betreffenden Parochianen,
2) die Parzellen- und Flurvermessungskosten auf das Grundsteuerkapital der Besitzer,
3) die Grundbuchskosten auf das Grundsteuerkapital und
4) die älteren Kriegsschulden nebst Zinsen auf das Gesammtsteuerkapital der Ortseinwohner und Ausmärker, mit Ausnahme der vorhin steuerfreien Objecte
umgelegt.
Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Erhebungszielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres stattfinden soll.
- Erbach am 22. März 1851.