Schlesisches Namenbuch/018

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Schlesisches Namenbuch
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  • Namenerläuterungen und -nachweise werden mit einfachem Doppelpunkt (:) eingerückt.
  • Abkürzungen gemäß S. 13 (Benutzte Adreßbücher) werden aufgelöst und die Häufigkeitsangabe wird in eckigen Klammern wiedergegeben, also Lg33 = Liegnitz [33]
  • Außer Orts- und Familiennamen bleiben alle übrigen Abkürzungen unaufgelöst und werden, wenn nötig, gemäß ER zur Verhinderung des Zeilenumbruchs mit geschütztem Leerzeichen (&#160;) erfasst (also z. B. statt z.B.).
  • Vor 'Belege' wurde immer ein Halbgeviertstrich '–' (ALT+0150) gesetzt. (Entfiel im Original, wenn 'Belege' am Satzanfang stand.)


Foitzik (siehe oben) von Woiczeslav; Laske von Ladislav (d.i. Wladislav). Als Schlüssel zum Verständnis einer ganzen Reihe schlesischer Familiennamen mit der deutschen Endung -mann ist wichtig die im Slawischen, vor allem im Tschechischen gebräuchliche Kurzform-Bildung auf ch, gewöhnlich als -ach (mundartl. -och) und -ech erscheinend: Lach(mann) von Ladislaw, Bach(mann) von Bartholomäus, Pechmann von Petrus, Klich(e) von Kliment, Jachmann (Jochmann) von Johannes, Stach von Stanislaw, Mach von Matthias, Wach(e) und Fach(e) von Waclav, der tschechischen Form von Wenceslav, so daß auch Fech in Fechner (vgl. Mach und Machner) hierdurch seine Deutung fände.

Während das ch-Suffix aufs Slawische beschränkt bleibt, wurde ein anderes Diminutiv-Suffix slawischer Herkunft auch von den Deutschen übernommen: das äußerst beliebte -usch, bzw. -isch. So wurde Bartholomäus zu Bartusch, heute Bartsch, Jacobus zu Jakusch und Jockisch (neben deutschem Jäckel), Johannes zu Hanusch, Janusch, heute Hä(h)nisch, Jä(h)nisch neben deutschen Hähnel, Jähnel, Heinrich zu Heinusch, Rein(h)old zu Reinsch, Rentsch, Rönsch, Thiel zu Thielusch heute Thielsch und Thielsch(n)er. Besonders lebenskräftig erwies sich -usch in Sproßformen weiblicher Namen, den sogenannten metronymischen Bildungen.


Anhang l: Die Metronymika

(Frauennamen als Familiennamen.)

Daß der Sohn auch nach der Mutter benannt wurde, kam im ausgehenden Mittelalter häufiger vor, als gemeinhin bekannt sein dürfte. Heißt doch schon im Nibelungenliede Siegfried „das Siglinde kind“, und von dem Mystiker Heinrich Seuse ist uns ausdrücklich bezeugt, daß er nach seiner frommen Mutter Suse zubenannt wurde. Entsprechendes gilt aber auch für den Gatten, der den Rufnamen seiner Frau oder auch seiner Schwiegermutter (!) als Beinamen erhielt.[1] Beispiele sind aus allen deutschen Landen zu finden; nirgends aber ist diese Erscheinung so zur Blüte gelangt wie in Schlesien. Mit der Tatsache, daß es sich gewöhnlich um angesehenere Familien handelt, ist zugleich die Erklärung gegeben: der Anlaß zu dieser Benennungsweise liegt in der dominierenden Stellung oder persönlichen Wertschätzung der betreffenden Frau oder der Familie, aus der sie stammt, und so fällt von den Metronymika ein bezeichnendes Licht auf die Einstellung des Mittelalters zur weiblichen Stammfolge bzw. auf die gesellschaftliche Rolle der Frau.

Hin und wieder mag auch in der Witwenschaft der Anlaß zu suchen sein, doch werden solche Fälle gewöhnlich durch den Zusatz „der witewen“ gekennzeichnet.

Gebildet sind die Namen alle mit der sonst auch patronymischen Ableitungssilbe -er, die stets die Zugehörigkeit zu einer Person ausdrückt (vgl. Reichert S. 63 und 65). Sie tritt entweder an den schwachen Genitiv auf -en wie Jutten (von Jutta) oder an die Koseformen auf -usch und -isch wie Alusch (= Adelheid) und so ergeben sich die Ausgänge -ner (Jüttner) und -scher (Alischer), bisweilen


  1. Ein Beispiel für die Benennung von Vater und Sohn nach der Gattin und Mutter haben wir im Wetzlarer Urkundenbuch, wo 1246 ff. ein Schöffe Godefridus Engelmudis maritus und sein Sohn Gotfridus domine Engelmudis filius begegnen.