Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/027
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No. 5.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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12) Anna Maria Port, ohne Gewerbe aus Bechtoldsheim, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 26. Juli 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 3 Monaten, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen der Strafzeit durch einsame Einsperrung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.
13) Philipp Prott, Ordensverleihungen; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Dienstentlassung; - 9) Concurrenz-Eröffnungen; - 10) Sterbfälle..