Urkundenbuch Oppen, Band 1/027

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Urkundenbuch Oppen, Band 1
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Magnus v. d. Elster, .... und Fritz Roth) Bürge unter der Verpflichtung im Nichtzahlungsfalle Einlager in Zahna zu halten, als Wenzel Herzog von Sachsen dem Hans und Albrecht Falck einen Schuldbrief über 220 Schock brandenburgische Groschen, nach einem Jahr zurückzuzahlen, ausstellt.

Gebin czu ...... an unser frawintage Purificationis Marie.

Ganz verblichene und nicht mehr vollständig lesbare Abschrift im Copialbuch B. 1 f. 167b Nr. 467 im Sachs.-Ernestinischen Gesammtarchiv zu Weimar unter Urkunden des Jahres 1385.

58) 24. November 1385

Er (Ritter) Rudolf v. Oppen (Oppin) ist nebst anderen sächsischen Vasallen (Gebharb Herrn zu Schraplau, Ern Matthias Falk, Ern Otto v. Dieben, Ern Kuno v. Thümen, Henning Arneke (?Bruseke), Hermann Schaf, Thile v. Globig, Fritz v. Gline, Botho Frauenhorst, Wese (Wasmod) Muke, Hermann Gertz (?), Hans Falk, Friedrich Recke und Witze (Withigo?) v. Martinsdorf) Bürge für Wenzel Herzog von Sachsen, als derselbe Ern Ludolf und Friedrich v. Ulvensleben einen Schuldbrief über 450 Schock brandenb. Groschen ausstellt, die er ihnen, zu getreuer Hand des Grafen Busse v. Regenstein und Ern Busses v. Alvensleben in zwei Raten in Wittenberg zu bezahlen und sie nach Zerbst und von Zerbst bis vor das Thor zu geleiten verspricht.

Gebin czu Dessow anno Domini M. CCCLXXXV, vigilia Katherine Virginis.

Gleichzeitige Abschrift im Copialbuch B. 1 f. 136b Nr. 400 im Sachs.-Ernestinischen Gesammtarchiv zu Weimar.

59) 15. Juli 1388

Herzog Heinrich von Braunschweig und Lüneburg gelobt, 70 namhaft gemachte, in seiner Gewalt noch nicht befindliche Gefangene, welche am vorigen 28. Mai vor Winsen an der Aller, zum Theil auch früher, gefangen worden, nebst ihren gefangenen Knechten und, falls Jemand unter den Gefangenen vergessen sei, den der Rath der Stadt Lüneburg ober deren Rottmeister als ihm gehörend mit Recht behalten wollte, auch diesen vor dem nächsten 18. April oder spätestens ¼ Jahr nachher aus der Gefangenschaft zu befreien. Unter diesen befindet sich auch Rudolf v. Oppen.

We hinric van godes gnaden hertoge to brunswic unde luneborch Bekennen openbare in desseme breue vor alleswieme, dat we twisschen nu unde passchen negest to komende na gift desses bleues desse na benomeden vanghenen leddigen scullet vnd willet also, dat se der vengnisse, also se vor winsen vppe der alre in