Urkundenbuch Oppen, Band 1/VIII
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Theil des Oppenschen Urkundenbuches gedient haben oder, was die bisher ungedruckt
gewesenen Urkunden betrifft, aus welchen Archiven und Registraturen dieselben
entnommen und benutzt worden sind.
Anlangend die gedruckte Urkunden-Litteratur, so sind bereits vorhin
einige Hauptwerke, welche mehr oder weniger Oppensche Urkunden enthalten,
wie Eilers Belzigsche Chronik und Riedels Brandenburgisches Urkundenbuch,
welches die früheren Märkischen Diplomatarien (von Lentz, Buchholz und Gercken)
antiquirt, angeführt worden als die Hauptquellen für die Gewinnung
Oppenscher Urkunden neben den beiden oben genannten Drucken der Dahnsdorfer
Urkunden. In zweiter Linie stehen dann v. Raumers zweibändiges
Brandenburgisches Urkundenwerk, Fidicins Ausgabe des Landbuches der Mark
Brandenburg vom Jahre 1375, Beckmanns Historie des Fürstenthums Anhalt
und Gersdorfs Sächsisches Urkundenbuch, in welchem Werke sich aber nur einzelne,
meistens von Mitgliedern des Geschlechts bezeugte Urkunden vorfinden, ebenso wie in Schöttgen und Kreyssigs Diplomataria et Scriptores. Gleichfalls nur vereinzelte
Ausbeute gewährten noch eine Reihe anderer Werke, wie Sudendorfs
braunschw.-lüneburgisches, v. Heinemann anhaltisches und das mecklenburgische Urkundenbuch, ferner das Diplomatarium Ileburgense, das neumärkisch-brandenburgische Landbuch, das Neue Lausitzische Magazin, die Zeitschrift des historischen
Vereins für Niedersachsen, das Urkundenbuch des Klosters Waterler u. a. m., von
denen das Sudendorfische die meisten (5) Urkunden für die Sammlung lieferte.
Aber diese alle gehörten zum weitaus überwiegenden Theile dem Mittelalter an;
für das neuere Zeitalter boten nur Riedel und Eilers einige wenige Stücke (bis 1536 bezw. 1543), etwas jüngere auch noch Beckmann dar. Ein Überblick über das der gedruckten Litteratur entnommene Material
ergiebt, dass dasselbe nach Zahl und Inhalt nur sehr gering ist und dass dieser
Mangel nicht dadurch ausgeglichen werden kann, dass es uns mit den ältesten
Urkunden bekannt macht. Allein auch die Zahl dieser letzteren war so klein,
dass die Hoffnung berechtigt erschien, die großen Lücken in der urkundlichen Kenntniß
von den Verhältnissen des Geschlechts v. Oppen während des Mittelalters
aus ungedruckten Urkunden öffentlicher und privater Archive erweitern zu können.
Freilich war die Aussicht auf großen Erfolg nur eine sehr geringe, denn einmal
hatten die Autoren der genannten Werke, insbesondere der Urkundensammlungen,
alles erreichbare ältere und älteste Material vorweg genommen, so dass namentlich aus den brandenburgischen und sächsischen Hauptarchiven kaum neues zu
erwarten war, und sodann musste man mit Fug und Recht annehmen, dass, wie inb so vielen ähnlichen Fällen, die injuria temporum auch an den Oppenschen,
zumal Privaturkunden, ihre Macht geübt habe, dass also ein gutes Theil der
älteren Dokumente der Verwahrlosung, Nichtbeachtung oder verschiedentlichsten
Unglücksfällen zum Opfer gefallen sei. Dies war um so mehr zu vermuthen,