Urkundenbuch Oppen, Band 1/VIII
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Urkundenbuch Oppen, Band 1 | |
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Theil des Oppenschen Urkundenbuches gedient haben oder, was die bisher ungedruckt gewesenen Urkunden betrifft, aus welchen Archiven und Registraturen dieselbenentnommen und benutzt worden sind.
Anlangend die gedruckte Urkunden-Litteratur, so sind bereits vorhin einige Hauptwerke, welche mehr oder weniger Oppensche Urkunden enthalten, wie Eilers Belzigsche Chronik und Riedels Brandenburgisches Urkundenbuch, welches die früheren Märkischen Diplomatarien (von Lentz, Buchholz und Gercken) antiquirt, angeführt worden als die Hauptquellen für die Gewinnung Oppenscher Urkunden neben den beiden oben genannten Drucken der Dahnsdorfer Urkunden. In zweiter Linie stehen dann v. Raumers zweibändiges Brandenburgisches Urkundenwerk, Fidicins Ausgabe des Landbuches der Mark Brandenburg vom Jahre 1375, Beckmanns Historie des Fürstenthums Anhalt und Gersdorfs Sächsisches Urkundenbuch, in welchem Werke sich aber nur einzelne, meistens von Mitgliedern des Geschlechts bezeugte Urkunden vorfinden, ebenso wie in Schöttgen und Kreyssigs Diplomataria et Scriptores. Gleichfalls nur vereinzelte Ausbeute gewährten noch eine Reihe anderer Werke, wie Sudendorfs braunschw.-lüneburgisches, v. Heinemann anhaltisches und das mecklenburgische Urkundenbuch, ferner das Diplomatarium Ileburgense, das neumärkisch-brandenburgische Landbuch, das Neue Lausitzische Magazin, die Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, das Urkundenbuch des Klosters Waterler u. a. m., von denen das Sudendorfische die meisten (5) Urkunden für die Sammlung lieferte. Aber diese alle gehörten zum weitaus überwiegenden Theile dem Mittelalter an; für das neuere Zeitalter boten nur Riedel und Eilers einige wenige Stücke (bis 1536 bezw. 1543), etwas jüngere auch noch Beckmann dar.
Ein Überblick über das der gedruckten Litteratur entnommene Material ergiebt, dass dasselbe nach Zahl und Inhalt nur sehr gering ist und dass dieser Mangel nicht dadurch ausgeglichen werden kann, dass es uns mit den ältesten Urkunden bekannt macht. Allein auch die Zahl dieser letzteren war so klein, dass die Hoffnung berechtigt erschien, die großen Lücken in der urkundlichen Kenntniß von den Verhältnissen des Geschlechts v. Oppen während des Mittelalters aus ungedruckten Urkunden öffentlicher und privater Archive erweitern zu können. Freilich war die Aussicht auf großen Erfolg nur eine sehr geringe, denn einmal hatten die Autoren der genannten Werke, insbesondere der Urkundensammlungen, alles erreichbare ältere und älteste Material vorweg genommen, so dass namentlich aus den brandenburgischen und sächsischen Hauptarchiven kaum neues zu erwarten war, und sodann musste man mit Fug und Recht annehmen, dass, wie in so vielen ähnlichen Fällen, die injuria temporum auch an den Oppenschen, zumal Privaturkunden, ihre Macht geübt habe, dass also ein gutes Theil der älteren Dokumente der Verwahrlosung, Nichtbeachtung oder verschiedentlichsten Unglücksfällen zum Opfer gefallen sei. Dies war um so mehr zu vermuthen,