Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen/33
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Baelen, und Herman von Düssel haben im J. 1408 wegen Hamhof und Haus zum Falckenstein mit den Gebrüdern Reynart und Jacob von Goer sich verglichen, und auf beide Güter verzichtet. — Wie mögen wohl jene drei Herren nach Neuss kommen, oder woher konnten sie auf beide Güter Ansprüche erheben? Was den Diederich Flecke betrifft, so besagt das Inventarium, dass er Haus und Hof am Viehmarkte binnen Neuss besessen, und auch ausserhalb der Stadt begütert gewesen. Im J. 1375 hat er dem Reynart von Goer verschiedene Ländereien verkauft. Auffallend ist es, dass Heinrich Flecke nicht als Ritter bezeichnet ist, da doch der Notarius sonst jenen alten Herren, wie es sich ziemt und gebührt, ihr Recht widerfahren lässt. Am Ende wäre es wohl möglich, dass unter Heinrich nicht der Sohn des Ritters Johan von Nesselrode, sondern ein ganz anderer Herr zu verstehen sei. In dem Inventarium finde ich 1348 und in folgenden Jahren Albert Sobbe von Nesselrode, und Johan Sobbe von Nesselrode, Vater und Sohn. Auch sie besassen ein Haus am Markte zu Neuss, und Ländereien vor der Stadt. Der Sohn kommt zuletzt 1379 vor: wo er dem Reynart von Goer eine Rente von drei Malter Roggen und sechs Morgen Land vor der Niederportzen, verkauft. Fragt man: woher schreiben sich die beiden Herren denn von Nesselrode? so bin ich der Meinung, dass sie nichts mehr und nichts weniger waren als Pächter zu Nesselrode. Dabei muss man jedoch zugestehen, dass sie mit den Herren von Nesselrode noch etwas verwandt waren. Albert descendirt ohne Zweifel von jenem Albert Sobbe, dessen Bruder Heinrich Flecke heisst. Heft XI. p. 62. So wird nun der obige Heinrich Flecke von Nesselrode ein jüngerer Sohn des Albert gewesen sein. Diese Vermuthung gewinnt an Wahrscheinlichkeit durch folgende Stelle im Inventarium: »Ein besiegelter Breiff, darin Albertus Sobbe de Nesselraedt zwischen seinen Kindern Johannen N. N. seine Güttere austeilt. Datiret anno 1371 feria tertia post Letare«. Nach Johan wird zunächst ein Name gestanden haben, der dem Notarius nicht unleserlich, sondern absonderlich schien, nämlich Heinrich Flecke. Er hielt es für besser, einen freien Raum zu lassen mit einem N N darin. — Indem ich nun noch als Vermuthung hinstelle, dass Albert Sobbe mit einer Tochter des Heinrich Moenich verheirathet gewesen, überlasse ich es Andern zu erforschen, ob Diederich und Herman etwa seine Schwiegersöhne sind.