Deutscher Bund
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In Folge des Wiener Kongresses tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation der Deutsche Bund, ein Konglomerat von 37 souveränen Fürsten und 4 freien Städten unter der Leitung Österreichs. Grundgesetz ist die Bundesakte vom 8. Juni 1815, ergänzt durch die Wiener Schlussakte von 1820. Am 23. August 1866 löste sich der Deutsche Bund in Folge des Krieges zwischen Preußen und Österreich auf.
Mitglieder des Deutschen Bundes sind u.a.:
- König von Österreich (nur für die Gebiete, die früher schon Teil des Heiligen Römischen Reiches gewesen waren)
- König von Preußen (nur für die Gebiete, die früher schon Teil des Heiligen Römischen Reiches gewesen waren)
- König von Großbritannien als König von Hannover
- König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg
- König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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