Deutscher Bund

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In Folge des Wiener Kongresses tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation der Deutsche Bund, ein Konglomerat von 37 souveränen Fürsten und 4 freien Städten unter der Leitung Österreichs. Grundgesetz ist die Bundesakte vom 8. Juni 1815, ergänzt durch die Wiener Schlussakte von 1820.

Mitglieder des Deutschen Bundes sind u.a.: