Deutscher Bund
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In Folge des Wiener Kongresses tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation der Deutsche Bund, ein Konglomerat von 37 souveränen Fürsten und 4 freien Städten unter der Leitung Österreichs. Grundgesetz ist die Bundesakte vom 8. Juni 1815, ergänzt durch die Wiener Schlussakte von 1820.
Mitglieder des Deutschen Bundes sind u.a.:
- König von Österreich
- König von Preußen
- König von Großbritannien als König von Hannover
- König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg
- König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg