Bürgerbuch

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Im Bürgerbuch wurden die Einwohner einer Gemeinde verzeichnet, die einen Bürgereid geleistet hatten und somit bestimmte Rechte erwarben (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten übernahmen (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).

vgl.: Bürgerrolle