Diskussion:Bürgerbuch
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Weitere Bedeutung: Adressbuch
Die Passage "im Sinne eines Buches für die Bürger der betreffenden Stadt bzw. des betreffenden Gebietes." kann nach meiner Meinung so nicht beibehalten werden.
- Adressbücher weisen Einwohner, wie auch Gewerbe- und Verwaltungsadressen aus und unterscheiden nicht nach dem Status des Bürgerrechts.
- Adressbücher sind demnach nicht "für Bürger der betreffenden Stadt" sondern dienen der Suche nach Adressen von Einwohnern, wie auch Gewerbe- und Verwaltungsadressen, auch durch außerhalb wohnenden Interessenten.
- Noch 1952 wurde z.B. im gemeindlichen Verwaltungswesen zwischen "Bürgern" und "Einwohnern" unterschieden (Vgl. Günter Enderling, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen v. 21. Okt. 1952. 3. erw. Aufl. Köln 1953, S. 13 § 6: Einwohner und Bürger). Danach ist Einwohner, wer in der Gemeinde wohnt, Bürger, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
--Bodo-stratmann 12:36, 21. Okt. 2007 (CEST)