Königreich Westfalen/Konsistorium der Israeliten

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Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Französische Staatsschöpfung > Königreich Westfalen/Konsistorium der Israeliten

Konsistorium der Israeliten

Das Dekret vom 27. Januar 1808" verschaffte den Juden rechtlich die gleiche Stellung, die die übrigen Einwohner besaßen. Alle Sonderabgaben entfielen. Für das gesamte Königreich zuständig war das durch Dekret vom 31. März 1808 errichtete Konsistorium der Israeliten. Es führte die Oberaufsicht über alle Fragen des jüdischen Religionslebens, einschließlich der hierfür notwendigen Ausgaben. Auch die Besoldung des Konsistoriums, Unterhalt der Schulen, der wohltätigen Stiftungen und Tilgung älterer Gemeindeschulden gehörten hierzu. Nach der Abtrennung des Justizministeriums unterstand das Kultuswesen dem Innenministerium. Das Konsistorium führte die Prüfung der Rabbiner und Lehrer durch und beaufsichtigte ihre Dienstführung. Es wachte über die Befolgung der Gesetze, besonders in Hinsicht auf das Zivilstandswesen.

Die Behörde setzte sich aus einem jüdischen Präsidenten, drei Rabbinern, zwei jüdischen Gelehrten (conseillers laiiques) und einem Sekretär zusammen.

Der Innenminister bestimmte auf Vorschlag des Konsistoriums in jedem Departement eine Hauptsynagoge, darunter eine Zahl von untergeordneten Synagogen, ebenso die Syndici, die die Departements beaufsichtigten. Die alte Einteilung der jüdischen Gemeinden blieb nur hinsichtlich der Tilgung der Altschulden bestehen. Schließlich setzte der Innenminister die Höhe der Kultuskosten und die dazu notwendigen Steuern fest, soweit die Ausgaben nicht durch Stiftungen und Einkünfte aus Obligationen bestritten wurden.

Leitung

Präsident war der Geheime Finanzrat Israel Jacobsohn.

Bibliografie

  • Lazarus, Felix, Das Königlich Westfälische Konsistorium der Israeliten. Preßburg 1914.
  • Brilling, Bernhard, Westfälisch-jüdische Bibliographie. In: Hans Ghanoch Meyer, Aus Geschichte und Leben der Juden in Westfalen. Eine Sammelschrift. Frankfurt a. M. 1962.

Archive

  • Ein Aktenrepertorium des israelitischen Konsistoriums für das Königreich Westfalen befand sich früher in der Bibliothek der Jüdischen Gemeinde Berlin
  • Ein Verzeichnis der Rabbinats-Organisation im Kgr. Westfalen 1812 im Bestand Zivilgouvernement.
  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Konsistorium der Israeliten
    • Umfang: 21 Aktenstücke (1 Paket), Verzeichnung: Repertorium B 80. Darin:

Gemeindeetats

Beverungen, Borgentreich, Borgholz, Brakel, Büren, Daseburg, Körbecke, Driburg, Dringenberg, Hohenwepel, Lügde, Lütgeneder, Niederntudorf, Nieheim, Ossendorf, Paderborn, Peckelsheim, Pömbsen, Salzkotten, Steinheim, Warburg.

Vorsteherwahlen

Amelunxen, Beverungen, Bruchhausen, Driburg, Dringenberg, Lügde, Nieheim, Ossendorf, Paderborn, Peckelsheim, Pömbsen, Steinheim, Trendelburg, Warburg.

Listen

Listen der Juden im Distrikt Höxter.