Zahlwort (Ndd.)
Zahlwörter finden sich in einem Vielzahl von Archivalien, welche über die Kirchenbücher hinausreichen und Auskünfte über die Lebensverhältnisse unserer Vorfahren geben. Diese Dokumente, darunter alte Marken- und Holzgerichtsprotokolle, sind noch im 16. bis 17. Jahrhundert in mittelniederdeutscher Kanzlei- und Rechtssprache in regionaler, zeitlicher Verkehrssprache verfasst. Dies spiegelt sich auch in Zahlwörtern wider.
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Amtssprache
Die zeitlicher Verkehrssprache in mittelniederdeutscher Kanzlei- und Rechtssprache findet sich besonders in den Protokollen und Aufschreibungen historischer Städte wieder.
Jahr | Ort | Vorgang | Abschrift | Original |
7.1.1647 | Haltern | Halteren c/a Syten wegen den Heistern ahnn der Stockwiesche |
Weihln Victor Hülsow eine Eichen Heister Uff Hälterischem Grunde ahnn der Stockwischen , vor diesem von jemandten gepottet , auß der erden gehauen unnd Zu Branndtholtz geschlagen, so sein die Dienern mit einigen jungen Bürgern unnd Gesellen dorthin geschicket. Die haben auch andere vom Halterischem Grunde nieder gefället und mit denen zugleich des Victors Heistern uff drey Wagens der Overhauser gelegt, einen Wagen ahnn der Mühlen gelaßenn Unnd zween in den Stathoff gebrachtt. |
Auch in Brandregistern und Markenprotokollen des 16. Jahrhunderts können die ersten 10 Zahlen um Haltern so lauten:
- 1 – een, eyne, eene. eine
- 2 – twee, twy, zween
- 3 – dree, drey, drie, deerde, daarde
- 4 – veer, veere
- 5 – fief, vif, viewe
- 6 – söss, sess, satt
- 7 – söven, sewwen, siyvent
- 8 – acht
- 9 – negen, neyne
- 10 – teihn, tehn, tien, tiener
- Bedeutung
- Zahlwort ist ein Wort, welches die verlangte Zahl beschreibt. Dahin gehören sowohl die allgemeinen Zahlwörter, viel, wenig, alle, kein u. s. w. als auch die bestimmten, unter welchen die obigen Grundzahlen die wichtigsten sind.
Vortkommen in Brandregistern
- Brandregister und Holtdingsbücher für die Marken im Fürstbistum Münster und im kurkölnischem Vest Recklinghausen wurden meistenteils gemeinsam in einem Buch geführt.
Beispiel
- Haus Ostendorf 1539: Item Johan Woestman gevroget myt eyne Boeckenhester vann eyne Foir. [1] Holtzs. [2]