Superintendentur

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Amtssprache

  • von Superintendeus (lat.)
    • bezeichnet denjenigen, welcher die Aufsicht über andere hat.

Evangelisch - Reformierte Kirchen

Amt, Würde oder Bezirk des Superintendenten. [1]

Superintenden

In der Lutherischen Kirche hat man dieses Wort, so wie die Würde nach der Reformatiom beibehalten, und da ist der Superintendent ein vornehmer Geistlicher, welcher die Aufsicht über die Geistlichen und Pfarrherren eines gewissen Kreises oder Bezirkes hat, für diese die erste Instanz ist, selbst aber unter dem General-Superintendenten der Provinz, oder auch unter einem Ober-Consistorio steht.

Er ist in der evangelischen Kirche ungefähr das, was ein Bischof in der Römischen ist, und wird in einigen Gegenden auch Dechant, Decanus, Senior u. s. f. genannt. In manchen Ländern hat er noch Inspektoren oder Präpositoren unter sich, welche die nächste Aufsicht über einen ihnen angewiesenen kleinern Bezirk haben.

Katholische Kirche

In der Katholischen Kirche waren es schon vor Alters her gewisse Aufseher über die Geistlichen einer Diözese, welche unter dem Bischofe standen, und mit den an andern Orten üblichen Archidiakonen gemein waren. Amtsnachfolger der Archidiakone als Dekanatsleiter im Bistum Münster wurden die Dechanten.

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)