Ortsteil (Verwaltung)

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Der Begriff

Ein Ortsteil ist ein Teil einer Stadt oder Gemeinde. Der Begriff wird regional sehr unterschiedlich verwendet:

a) In etlichen Bundesländern (Baden-Württemberg, Sachsen) sowie füher in der DDR ist bzw. war ein Ortsteil ein Siedlungsojekt, das lediglich einen, eigenen, offiziellen Namen hat, aber keine selbständige Kommune ist und (in seiner Eigenschaft als Ortsteil) auch keine eigene Vertretung hat. Hierfür ist der Objekttyp Ortsteil vorgesehen, und nicht der hier beschriebene Objekttyp Ortsteil (Verwaltung).

b) in anderen Ländern (z.B. Brandenburg und Thüringen) steht "Ortsteil" für ein Verwaltungsobjekt, das einen Ortsbeirat bzw. eine Ortschaftsverfassung hat. Das entsprechende Siedlungsobjekt heißt dagegen in anderen Bundesländern, z.B. in Brandenburg Gemeindeteil (und muss nicht identisch mit Ortsteilen sein).

Für diesen Typ von Ortsteil ist der hier beschriebene Objekttyp Ortsteil (Verwaltung) definiert worden. Da bei Einrichtung dieses Objekttyps bereits eine große Anzahl von Ortsteilen modelliert war, finden sich sehr viele Objekte dieses Typs noch (Stand August 2014) als Ortsteil wieder.

c) auch in nicht offiziellen Zusammenhängen wird häufig von "Ortsteilen" gesprochen, ohne dass es sich um einen offiziellen Ortsteil (wie unter a) oder b) handelt). Richtiger wäre in solchen Fällen oft Wohnplatz, Dorf oder Weiler. Auf keinen Fall jedoch ist dafür der hier der hier beschriebene Objekttyp Ortsteil (Verwaltung) zu verwenden.

Der Sprachgebrauch, der eigentlich durch die jeweiligen Gemeindeordnungen festgelegt ist, wird aber selbst z. B. auf offiziellen Webseiten nicht immer konsequent eingehalten, so die Unterscheidung von Ortsteil und Ortsbezirk(!).

Siehe auch Artikel Gemeindeteil


Einzelne Definitionen

Ortsteil als offizielle Verwaltungseinheit (siehe auch Artikel Gemeindeteil)

Baden-Württemberg

Ein Ortsteil kann, wie auch eine Gemeinde, auf Antrag der Gemeinde durch die Landesregierung eine Bezeichnung erhalten, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung. Die Bezeichnung "Stadt" ist allerdings nur für Gemeinden, nicht für Ortsteile möglich. Darüberhinaus ist die Benennung von Ortsteilen Sache der Gemeinde.[1]

Ortsteile haben keine eigenen Organe. Aus einem oder mehreren benachbarten Ortsteilen können jedoch Ortschaften bzw. Gemeindebezirke (Stadtbezirke) gebildet werden.[2]

Brandenburg

Ein Ortsteil ist rechtlich unselbständiger Teil der Gemeinde. Ein Ortsteil kann mit Hilfe eines Ortsbeirates und/oder des Ortsbürgermeisters seine Rechte gegenüber der Gemeinde geltend machen. Der Ortsteil wird abgegrenzt gegenüber dem bewohnten Gemeindeteil. In Ortsteilen kann es selbst bewohnte Gemeindeteile geben. Eine Gemeinde kann auch neben Ortsteilen eigene bewohnte Gemeindeteile haben. Der Begriff der bewohnten Gemeindeteile leitet sich aus § 11 Abs. 3 Gemeindeordnung Brandenburg ab.[3]

Thüringen

Laut Gemeindeordnung des Landes[4] (§ 4) können Gemeinden ihr Gebiet in Ortsteile aufteilen. Die Namen der Ortsteile dürfen nur in Verbindung mit dem Namen der Gemeinde verwendet werden. Das zuständige Ministerium oder eine von ihm zu beauftragende Behörde veröffentlicht ein amtliches Gemeindeverzeichnis, in dem die Ortsteile einschließlich der verbindlichen Schreibweise festgehalten sind. Nach § 45 kann für alle oder einzelne Ortsteile eine Ortschaftsverfassung eingeführt werden. Mehrere benachbarte Ortsteile können zu einer Ortschaft zusammengefasst werden.

Sachsen

Der Begriff Gemeindeteil wird in der "Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen" mit dem Begriff Ortsteil synonym verwendet. [5]

DDR

Als Ortsteil wurde in der DDR ein Gebiet bezeichnet, in dem mindestens 25 Personen ihren festen Wohnsitz hatten und eine Entfernung von mindestens 500 m Luftlinie zum nächstliegenden Ortsteil vorhanden war.[6]


GOV-Objekttyp

247 - Ortsteil (Verwaltung)-
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list


Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Ortsteil (Verwaltung),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

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