Schulen (Kreis Rees)

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Informationen über regionale Lebensumstände geben ein Abbild über Lebensweisen der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen, um damit eine Basis zur Darstellung persönliche Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien zu bilden. Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung....

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > 1822 bis 1945: Rheinprovinz <> Regierungsbezirk Düsseldorf > Kreis Rees > Schulen (Kreis Rees)


Unterrichtsangelegenkeiten

Kreis Rees 1862: Elementarschulen

Zusammengestellt ist die Anzahl der im Kreis Rees im Dezember 1861 vorhandenen Elementarschulen, die Zhl der Klassen, Lehrer, Lehrerinnen, Hilfslehrer und die Anzahl der schulpflichtigen, wie auch dem gegenüber die Anzahl derjenigen Kinder, welche die Elementarschulen dann gewöhnlich besuchen.

Bürgermeisterei Schulen Klassen Lehrer Lehrerinnen Hilfslerer Knaben
schulpfl.
Mädchen
schulpfl
Ges.
schulpfl
Knaben
Ø Besuch
Mädchen
Ø Besuch
Ges.
Ø Besuch
Schermbeck 8 11 9 -.- 2 590 584 1.174 553 518 1.071
Obrighofen 2 2 2 -.- -.- 166 143 309 150 122 272
Wesel 5 19 14 5 -.- 1.228 1.286 2.586 1.016 920 1,936
Ringenberg 6 10 7 2 1 483 497 980 419 415 843
Haldern 8 11 8 3 -.- 669 683 1.352 473 509 975
Rees 4 9 7 2 -.- 401 415 816 338 400 738
Isselburg 2 2 2 -.- -.- 119 126 245 116 118 234
Millingen 2 4 3 1 -.- 276 263 539 238 213 451
Vrasselt 5 5 5 -.- -.- 216 227 443 203 194 397
Emmerich 3 11 8 3 -.- 844 783 1.627 639 540 1.179
Elten 3 6 4 2 -.- 274 220 494 209 183 392
Summa: 48 90 69 18 3 5.266 5.227 10.493 4.354 4.125 8.479 [1]

Grundlagen

Das schhulpflichtige Alter der Kinder begann nach der Kabinettsanordnung vom 14.05.1825 mit dem zurückgelegten 5. Lebensjahr. Die Zahl der in der Tabelle nachgewiesenen schulpflichtigen Kinder umfaßt danach alle Kinder vom 5. bis 14. Lebensjahr. Nachdem aber die Königliche Regierung durch Verfügung vom 28.06.1858 aufgrund des Landtagsabschieds vom 26.03.1839, freistellt, dass die Kinder erst vom 6. Lebensjahr ab die Schule besuchen dürfen, ist diese Regelung für den ganzen Kreis festgelegt worden. In einem Alter vom 5. bis 6. Lebensjahr befanden sich sich 1861 im Kreis etwa 1.300 Kinder, welche daher vom Schulbesuch freigestellt wurden. Dami verblieben nut etwa 9.193 schulpflichtige Kinder. So weit diese Kinder nicht den Unterricht in den öffentlichen Elementarschulen nutzen, besuchen sie solche Elementarschulen, welche nicht dem Kreis Rees gehören, oder aber Privatschulen, Rektoratsschulen, Gymnasien oder ähnliche Anstalten.

Schulstammrollen

Der rechtzeitige Beginn des Schulbesuches nach Erreichung des schulpflichtigen Alters wurde, nachdem auch in Wesel große Schwierigkeiten bei der Erstellung der Schulstammrollen überwunden wurden, an allen Orten entsprechend überwacht. Der Schulbesuch ist insgesamt regelmäßiger geworden und strafbare Schulversäumnisse waren verhältnismäßig selten.

Häuslicher Unterricht

Durch häuslichen Unterricht wurde 1861 im Kreis Rees der Schulunterricht nur in Einzelfällrn ersetzt.

Literatur

Fußnoten

  1. Quelle: Dönhoff, Landrat v.: Statistische Darstellung des Kreises Rees. (Wesel, Voß & Finke 1863)