Fürstentum Jägerndorf

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Fürstentum Jägerndorf: Kurfürstentümer, Herzogtümer, Grafschaften, große und kleinen Herrschaften, Erzstifte, Hochstifte, Abteien, Reichsstädte und Reichsdörfer, Reichsfürsten und Reichsritter — unübersehbar verwickelte territorialen Verhältnisse im weit über die heutigen Grenzen Deutschlands ausgreifenden HRR. Sie verwalteten Land und Untertanen durch jeweils entsprechend strukturierte Einrichtungen.


Hierarchie: Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Fürstentum Jägerndorf

Ursprung als Stadt

In Nordmähren an der Straße Breslau-Olmütz wurde am Anfang des 13. Jahrhunderts Jägerndorf als Stadt zu deutschem Recht gegründet.

Herzogtum Troppau

Es gehörte ursprünglich zum Herzogtum Troppau.

Erbteilung

1377 spaltete sich das Herzogtum Jägerndorf von Troppau im Wege der Erbteilung ab.

Besitzwechsel

Landesherrschaft Österreich

1617/21 gingen diese Gebiete an Österreich verloren. Den nördlichen Teil des Landes konnte Friedrich II. 1742 an Preußen zurückgewinnen.

1623 wurde das Fürstentum Jägerndorf dem Haus Liechtenstein zugeschlagen und damit Bestandteil des Doppelfürstentums Troppau-Jägerndorf.

Umfang

Das Herzogtum umfaßte ein Gebiet von 17 Quadratmeilen [1]

Landesherrschaft

Literatur

  • Biermann. G.: Geschichte des Herzogtunis Troppau und Jägerndorf, (1874)
  • Stamm- und Übersichtstafeln der schlesischen Fürsten, hg. v. Wutke. K. (1911)
  • Geschichte Schlesiens, hg. v. d. Hist. Komm. f. Schlesien, Bd. 1 (1961)

Fußnoten

  1. Quelle: Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.