Mausefallenmacher

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Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfentstehung > Dorfwirtschaft > Mausefallenmacher

Unterschiedliche Mausefallen.
Quelle: Krünitz J. G. : Oekonomische Encyklopädiebegründete (1773 bis 1858)

Varianten

  • Mausefallenmacher (1654)
    • Ein herumziehender Verfertiger von Mausefallen als Hökerware.
  • Mausefallenkrämer (1632)
    • Ein herumziehender Verkäufer (Höker) von mausefallen:

Ableitung

Die Mausefalle ist eine Falle, um Hausmäuse damit wegzufangen. Es giebt davon verschiedene Arten, vermittelst welcher man die Mäuse tot oder lebendig in seine Gewalt bekommt.

  • Eine der gemeinsten Fallen besteht in einem kleinen länglichen Kasten, der an der einen Seite mit einem Drahtgitter, an der andern aber mit einer auf und nieder beweglichen Türe versehen ist, welche nach Art eines Schußgatters in den Toren mancher Festungen aufgezogen werden kann. Das Hölzchen, an dessen einem Ende der Faden zum Aufziehen dieser kleinen Türe, die verhältnismäßig etwas schwer sein muß, damit sie desto eher die kleinen Hindernisse beim Niederfallen überwinden kann, befestiget ist, ruht in der Mitte auf einer Achse von Draht, um die es sich leicht bewegen läßt. An dem andern Ende dieses Hölzchens wird eine Drahtzunge ganz leise angehakt, welche durch die Decke des Kastens geht, und in dem Kasten mit gebratenem Speck versehen ist. So wie eine Maus diesen Speck nur berührt, gleitet die Zunge von dem Hölzchen, und die Türe fällt nieder.
    Gewöhnlich macht man zwei Fallen dieser Art zusammen, um wenigstens zwei Mäuse in einer Nacht fangen zu können, da es sich nicht immer so trifft, daß mehr als eine Maus zu gleicher Zeit in die Falle laufen.
    • Quelle: Krünitz J. G. : Oekonomische Encyklopädiebegründete (1773 bis 1858)

Nebenerwerb

Da Mausefallenmacher ihre Arbeit häufig im Nebenerwerb betrieben, wurden als Geringverdiener im Königreich Bayern 1819 im Regelfall nicht zur Gewerbesteuer veranlagt. Erwarben sie allerdings ein größeres Einkommen, sollten sie nach Meinung der Ständeversammlung entsprechend zur Gewerbesteuer veranlagt werden.

Literatur

  • Ginzler, Hildegard: Die Musfallskrämer" aus der Eifel : Entwicklung des Drahtwarengewerbes in Neroth als Beispiel für Selbsthilfe in einer Mittelgebirgsregion (1986) ISBN: 3926052007
  • Die Mäusefallenmacher - Altes Handwerk, Hrsg. Landschaftsverband Rheinland

Mausefallenmuseum