Baden/Staatshandbuch 1880/297

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Baden‎ • Staatshandbuch 1880
Version vom 23. September 2016, 09:43 Uhr von Laubrock (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Baden/Staatshandbuch 1880
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[296]
Nächste Seite>>>
[298]
Datei:Baden-Staatshandbuch-1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



(bei dem Vorhandensein der sonst vorgeschriebenen Bedingungen) zur Rezeption als Kanzleigehilfe, und als Gehilfe im Dienste der Großherzoglichen Verkehranstalten, und jene von fünf Klassen zur Rezeption al Aktuariatsinzipient.

      Die Absolvirung von sechs Klassen gewährt das Recht zum einjährig Freiwilligendienste.

      Die Mittel zum Unterhalt der Realgymnasien werden, soweit nicht die vorhandenen Fonds und der Ertrag des Schulgeldes reichen, von den Gemeinden aufgebracht; wo er erforderlich, können auch Staatsbeiträge bewilligt werden.

      Im Übrigen finden die allgemeinen Vorschriften für höhere Bürgerschulen auch Anwendung auf die Realgymnasien.

Ettenheim

(6 Klassen.)

Lehrer:

Johann Söllner, Professor, vorstand.
Otto Dornheim, Professor.
Friedrich Bohnert, Professor.
2 Hauptlehrer, 1 prov. Lehrer, Nebenlehrer für Religionsunterricht.


Karlsruhe.

(9 Klassen.)

Lehrer:

Karl Kappes, Direktor. Orden?
Andreas Maier, Professor. Orden?
Dr. Philipp Platz, Professor. Orden?
Eduard Perréaz, Professor.
Wilhelm Stocker, Professor. Orden?
Karl Adolf Conradi, Professor.
Dr. Karl Ludwig Bauer, Professor.
Johann Nepomuk Heim, Professor.
Wilhelm Michael Höhler, Professor.
2 Lehramts-Praktikanten, 1 Hauptlehrer; Nebenlehrer: 4 für 'Religion, 1 für Zeichnen, 1 für Turnen.